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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hajo272« (27. Februar 2012, 20:10)
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Hajo272« (1. März 2012, 22:47)
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ist im freemont silbern und hat meiner meinung nach keinerlei funtkion und ist lediglich optisch da.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Semmelrocc« (9. März 2012, 11:25)
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Hähä, ja Wolli, kann ich nur bestätigen, da hast Du sehr gut ausgemessen! Und was die Anmerkung zu Audi angeht: Ja eben, da ist das schon mal durchgefochten, aber die haben ja wohl kein alleinzulässige Genehmigung; das wäre ich gerne bereit, mit meiner Rechtsschutz mal durchzufechten, wenn da der TÜV mosern sollte, dann schlagen wir mal die Bresche für den Freemont! Aber das wird nicht nötig sein, da bin ich mir sehr sicher.Dann habe ich nachgemessen. Untere LED von den äußeren Seiten bei ca. 400mm, obere bei ca. 450mm; von unten 1. bei 250mm obere bei 470 mm. Auch der Abstand voneinader ist kein Thema: min. ca. 900mm. Somit bin ich der Meinung. ALLES IM GRÜNEN BEREICH. Die einzige Sache ist das Abdimmen: Audi ja, alle anderen nein!!??
Frage aber nächste Woche noch mal beim TÜV nach.
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Diese Option scheidet leider aus, auch schon durchdiskutiert: Die Halterungen des dunklen Nebelscheinwerfergehäuses würden derart malträtiert, dass da nichts mehr nachher halten würde...Man müsste dann die gesamte Halterung einkleben, was natürlich Unfug ist.Ich frage mich, ob auf dem Kunststoffgehäuse des Nebelscheinwerfers vielleicht genug Platz für die Hella-Lampen ist. Wäre dann auch noch ne Option.
Mein Gott, was soll das? Du liest bzw. interpretierst nicht korrekt, genau diese Vorschrift ist doch erfüllt: Der von der Fahrzeugmitte am entferntesten liegende Beleuchtungskörper ist die jeweils allererste LED jeweils vom Fahrzeugrand aus gesehen, und das sind bei mir jeweils 39 cm und nur diese erste LED zählt. Ich kann auch hier gerne noch die offizielle Einbauanleitung von HELLA veröffentlichen, die genau dies auch beschreibt, aber die unterscheidet sich eben auch nicht von den diversesten Zeichnungen im Interent zu diesem Thema: NUR die erste Leuchte zählt vom Fahrzeugäußeren nach innen gerechnet und dann wieder der Mindestabstand der innersten Leuchten zueinander, der bei unserem Dickschiff mind. 60 cm betragen muss, was natürlich gar kein Thema ist.Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, gültig auch für Österreich:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentb…gen-kfz-pdf.pdf
6.19.4.1.In Richtung der Breite: Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am weitesten entfernte Punkt [das ist also die erste Leuchte vom Fahrzeugrand!] der
sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse darf
nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
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