Beiträge von Captain Dirk

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Feiertag?

    Das kann man so nicht einfach beantworten:


    Was wurde gemacht?
    Wann wurde es gemacht?
    Wann wurde gezahlt?


    Es gibt einen Unterschied zwischen Umbau- und Renovierungskosten!!!


    Wie immer: ab zum Steuerberater und beraten lassen.......

    WARNUNG:


    Es gibt in Deutschland kein elektronisches Fahrtenbuch, dass von der Finanzverwaltung akzeptiert werden muss.


    Ganz im Gegenteil, es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung, die auf der wortwörtlichen Bedeutung des Wortes "Buch" herum "reitet". Und das natürlich zu Lasten der Steuerzahler.


    Ihr begebt Euch alle auf sehr dünnes Eis in diesem Bereich mit gefährlichem Halbwissen. Lasst Euch beraten!

    JayPee: Lass Dich beraten!



    Deutschland: Dringend vom Steuerberater unter Berücksichtigung der individuellen Situation befragen und dann beraten lassen!


    Österreich: Keinen Ahnung!


    Pauschale Antwort so ist nicht möglich, es hängt immer von der individuellen Gesamtsituation ab. Beispiel: Gibt es eine Ehefrau, die das Fahrzeug als Firmenwagen - mit 1%-Regel oder Fahrtenbuch - nutzen kann? Lässt sich ggf. so ein Arbeitsverhältnis "gestalten"?


    Ich sage meinem Mandanten immer, sie möchten vorbeikommen und dann reden und rechnen wir mal. Dauert meist rd. einen Stunde und dann ist eine vernünftige, individuelle Lösung gefunden.


    P.S.: Gehört für mich zum Service, ist also für meine Mandanten kostenfrei.

    Es ist und bleibt aber nicht Dein Auto, dass heißt, es gibt schon Nachteile: Wer darf das Auto außer Dir fahren? Frau, Kinder, ...? Was passiert, wenn Du länger krank bist? Bleibt das Auto bei Dir? Was passiert bei Freistellung oder Kündigung? Wie lange hast Du dann ein Auto? Was passiert, wenn die Firma, für die Du arbeitest, verkauft wird? Was steht da im Kleingedruckten? Und eine größere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann einem gerade bei teuren Autos - Bemessungsgrundlage ist der Listenpreis des Autos im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Extraausstattung - schon die Tränen in die Augen treiben!


    Von so Dingen wie persönlichen Vorlieben gar nicht zu reden: Darfst Du Zubehör selbst kaufen? Ist Dir die Motorisierung freigestellt? Wer zahlt all die kleinen Schäden, die einem am eigenen Auto eventuell egal sind, aber bei Leasing schnell Ärger machen: Rempler vom fremden Einkaufswagen, Steinschlag in der Scheibe, Parkdelle, Kratzer von Gesträuch?


    Alles "Probleme", mit denen ich als Steuerberater schon zu tun hatte.

    Hallo,


    ich habe gerade für 3 Wochen einen nicht mehr ganz neuen VW Touareg V10 der 1. Serie über knapp 1.500 km gefahren. Alles funktioniert, nichts klappert und Power ohne Ende. Durch Tiefschnee, im Sturm, über den Acker und Cruisen auf der Autobahn, alles kein Problem. Schon einmal eine "Schrankwand" bei Gegenwind mit 200 km/h den Berg hoch beschleunigt? Auch kein Problem. Verbrauch über alles: 12,6 Liter/100 km. Wenn man mit dem Design leben kann und etwas Gebrauchtes sucht, kann so etwas durchaus eine Alternative sein.


    Fazit: Wenn ich etwas mehr Platz hätte, wäre das ein Winterauto für mich. Und eine Zulassung für 3-6 Monate kostet dann auch nicht mehr die Welt. Aber Achtung: alle elektrischen Helfer und Helferlein penibel durchtesten - am besten in der Betriebsanleitung nachlesen, was alles da ist. Und daran denken, dass Service oder eine Reparatur auch mal ein paar Euro mehr kosten können.

    Das weis ich ja alles nicht, war als allgemeine Erinnerung gedacht, weil es ggf. eine bestehende Garantie gefährden kann, wenn nicht vom Hersteller oder Garantiegeber autorisierte Betriebe an Deinem Auto etwas machen. Im Zweifel lieber die Bedingungen lesen oder jemanden Fragen, der sich damit auskennt.

    Wenn bei Dir Geld oder und Nerven knapp sind, lass das Auto - wie jedes andere gebrauchte auch - beim ADAC o.a. einem Gebrauchtwagencheck unterziehen. Die sehen im Zweifel mehr als jeder andere und sind neutral. Die paar Euros sind es immer wert, schon weil Du dann genau weißt, was kommt oder kommen kann.

    Zum Wert als Ergänzung:


    Es gibt einen gewaltigen Unterschied, ob man sein Auto verkauft - dann bekommt man den Marktwert - oder aber, ob man seinen Kaufvertrag wandelt. Hier muss man für die "Nutzung" des Autos ein Entgelt entrichten - in dem Beispiel grob gerechnet T€ 5 - 6 - und bekommt seinen Kaufpreis erstattet.


    Ich hätte meinen sicher auch noch, wenn denn der Kundendienst durch den Händler, die Werkstatt und Fiat Deutschlang auch nur in Ansätzen funktioniert hätte. Aber außer dummen Gerede nichts gewesen und das tue ich mir als Kunde eben nicht mehr an. Also weg das Ding. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein schrecken ohne Ende.

    Sicher nicht!


    Und dann sollte sich jeder mit der Frage beschäftigen, ob er damit leben kann, dass er mit so einer Aktion - warum auch immer - womöglich einem anderen einen Schaden zufügt - Verletzung oder Tod -, der eben nicht eingetreten wäre, wenn er die Aktion unterlassen hätte. Im Falle der bedampften Rücklichter eben den Sekundenbruchteil durch schlechteren Lichtaustritt verursacht, der bei Nichtvorhanden ausgereicht hätte, einen Aufprall zu vermeiden. Ich hatte und habe an meinen Autos immer irgend etwas verändert, aber der Gedanke vor so etwas bremst mich immer mal wieder ein.


    Ach ja: Individualität kann ich auch anders ausdrücken.

    Good Luck! Hoffe es klappt dann letztendlich auch so "problemlos" wie bei mir.


    Kleiner Tipp: Wenn Du im ADAC bist, geh mal auf deren Homepage. Da findet sich eine Telefonnummer von deren Juristen. Die können Dir gut weiter helfen.


    Ansonsten: Schöne Hochzeitsreise. Ist ja eine etwas ungewöhnliche Zeit, aber ich hoffe, Ihr habt es warm und sonnig.



    Hochzeitsreise: der erste Versuch der, der Ehe-Realität zu entgehen.
    August Strindberg