Ja, nach den ersten 6 Monaten ja. Dann muss ich nachweisen das das Verschleißteil bereits defekt war. In den ersten 6 Monaten, muss das jedoch der Verkäufer nachweisen. Da ich den Mangel unverzüglich gemeldet habe, wird angenommen das der Fehler schon vorher vorlag.
Beiträge von Ybias
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Bei der Gebrauchtwagen-Garantie sind Verschleißteile ausgeschlossen. Nicht bei der gesetzlichen Gewährleistung (bitte nicht durcheinander bringen). Da ist alles abgesichert. Im ersten Halbjahr zählt sogar eine Beweislastumkehr. Heisst, der Verkäufer MUSS nachweisen das bei der Übergabe nicht bereits der Mangel vorlag.
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Die Frage ist für nur 150€ oder für dreiste 150€ weil er lt. Gewährleistung eh dazu verpflichtet ist?
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Hallo. Wieder ich

Der Händler hat angerufen. Der tauscht mir die Bremsscheiben und Bremsbeläge um. Jedoch nur gegen 150€ Arbeitskosten. Die Materialkosten übernimmt er selbst. Beim Radio, das nicht funktionierte macht er ein neues Update drauf. Die Frage ist ob dann der CD-Player funktioniert oder nicht? Falls nicht, möchte er kein Austausch vornehmen, da der CD-Player laut seiner Aussage vorher funktioniert hat. Nur zu Erinnerung. Das Auto habe ich jetzt 5 Wochen. EZ war 09/2012. Modell 2011. Somit habe ich 1 Jahr Gebrauchtwagen-Gewährleistung. Muss ich jetzt wirklich die 150 € zahlen?
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Der Verkäufer will sich bis Mittwoch melden und mir ein Termin geben wann die Sachen zu "beidseitiger Zufriedenheit" gelöst werden. Da bin ich mal gespannt. Mir zu unterstellen das die Sachen vorher einwandfrei funktionierten und ich sie kaputt gemacht habe ist mehr als dreist. Vorallem da ich nach 2 Wochen die Fehler gemeldet habe (davor war ich 1,5 Wochen im Ausland)...
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Mein Händler hat mich jetzt angerufen. Jetzt möchte er mir noch unterstellen das ich zu schnell gefahren bin und zu schnell runtergebremst habe. Aus diesem Grund gibt es dieses "bremsflattern". CD-Player der auch nicht funktionierte habe ich lt. ihm auch durch einstecken einer gebrannten CD kaputt gemacht. Der CD-Player funktionierte aber von vorne rein nicht. Händler halt. Nach dem Verkauf ist nicht vor dem Verkauf...
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Kann mir jemand sagen ob der Händler dazu verpflichtet ist (aufgrund der Gewährleistung bzw. Garantie) auszuwechseln auf die Größeren (siehe interenes Schreiben von Fiat) oder kann er einfach die jetzigen ersetzen?
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Zurück zu der Frage der Bremsen. Habe auch mir ein Modell 2011er (EZ 09/2012) geholt mit 31.500 km. Habe dann festgestellt das beim Runterbremsen das Lenkrad ziemlch wackelt. Da ich davon ausgehe das es sich um das 2011er Modell-Problem handelt Händler angerufen. Ist er eigentlich durch die Gewährleistung bzw. Garantie, die ich auch habe verpflichtet mir die neuen einzubauen? Oder kann er einfach die jetzigen auswechseln und gut ist?
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Wie ist das wenn ich aufgrund der Gewährleistung zu Ihm 200km fahren muss? Er muss mir dann doch die Wegkosten erstatten (30 Cent je km)? Wie sieht es mit einem Mietwagen, bzw Kostenübernahme falls die Reparatur länger dauern sollte?
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Ich hoffe er sieht es ein und repariert das nicht so, dass es nur bis zu Garantieende hält, sondern beseitigt die Ursache.
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Garantiesachen ist ja kein Problem, das kann ich ja machen wo ich will. Es geht um Gewährleistungssachen, wie die Bremsbeläge/Bremsscheiben und evtl. den Querlenker. Da besteht er darauf das ich zu ihm komme. Das Bremsflattern besteht ja bei mir, wenn Du damit das flattern des Lenkrades beim Runterbresen meinst?
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Hallo liebe Community,
ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen Fiat Freemont zugelegt. Model 2011. EZ: 09/2012, km-Stand: 31.500 km. War damit super zufrieden, bis ich festgestellt habe dass beim Runterbremsen bei einer hohen Geschwindigkeit das Lenkrad extrem "wackelt". Dazu kam noch ein Lesefehler von CDs beim CD-Player. Gut, mit Händler abgesprochen und zu einer FIAT-Werkstatt gefahren. Die haben festgetellt das der Querlenker, Bremsscheiben und Beläge ausgewechselt werden sollen, da es sich um ein "typischen" Model: 2011 Fehler handelt. Dazu soll es auch ein internes Schreiben seitens FIAT geben. Die wollten alles auswechseln und meinen Händler angeschrieben. Der besteht jedoch darauf das ich zu ihm komme (200 km) Entfernung und vertraut natürlich der anderen Werkstatt nicht, da die ja nur Geld machen wollen.... Da die Bremsscheiben und Bremsbeläge nicht unter die Garantie fallen, sondern Gewährleistung, besteht er darauf das ich zu ihm komme.
Jetzt die Frage. Hat jemand evtl. das interne Schreiben von Fiat gesehen oder weiss wo man es evtl. runterladen kann? Der Händler stellt sich leider etwas quer.

