Was du machen kannst, ist zu einem anderen Fiat-Händler in der Umgebung zu gehen und dir einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Sollte dieser deutlich geringen ausfallen, als das was du gezahlt hast, wieder beim Autohaus vorstellig werden und fragen, ob sie dir einen Nachlass gewähren, damit du weiterhin ihr Kunde bleibst. Eventuell dem Händler entgegen kommen und auch eine Gutschrift akzeptieren, was aber nur Sinn macht, wenn man wirklich weiterhin bei dem Händler bleiben will.
Rechtlich hast du im Prinzip fast alle deine Rechte beim Unterschreiben des Auftrags mit dem Wortlaut " und wenn nötig neue Bremsen einbauen" abgeben. Eine ordentliche Werkstatt hätte dich vorher angerufen und den Preis genannt, eine ordentliche Werkstatt hätte nur auf der Achse gegen neu getauscht, die Grund des rubbeln war, eine ordentliche Werkstatt hätte vielleicht einen ordentlichen Preis gemacht. Hilft dir aber leider alles nichts.
Möglichkeit wäre noch, sollte eben der Kostenvoranschlag eines anderen Händlers niedriger sein, dich an die Schlichtungsstelle des KFZ-Gewerbes für deinen Kreis zu wenden. Stellt sich der Händler weiterhin stur, können die aber auch nichts machen.
Rechtlich gegen Wucherpreise vorzugehen, wird auch kaum Erfolg haben. Dazu muss dir ein echter Schaden entstanden sein, die "paar Euro" werde da nicht reichen.
Gruß,
Ede