Ich wurde gebeten, einmal darzustellen, wie man Sitz beantragen kann/ sollte:
Kostenübernahme Bezuschussung durch BfA oder LVA und auch Berufsgenossenschaften:
Wer als Versicherter, aus beruflichen Gründen, auf ein Fahrzeug
angewiesen ist, hat die Möglichkeit einen orthopädisch wirksamen
Fahrzeugsitz, von seiner Rentenversicherungsanstalt zu bentragen.
Als Voraussetzung müssen dabei folgende Punkte erfüllt sein:
1. Das Fahrzeug ist zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendig und/oder
wird als wesentliches Arbeitsmittel bei der Ausübung des Berufes
eingesetzt.
2. Die Notwendigkeit eines orthopädisch wirksamen Sitzes ist
medizinisch, in Form einer eindeutigen Diagnose zu begründen. Aus der
ärztlichen Diagnose geht weiterhin hervor, dass der Sitz der beruflichen
Rehabilitation und Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.
3. Die rechtliche Grundlage für die Bewilligung von Fahrzeughilfen und
behinderungsbedingter Zusatz–Ausstattung – wie etwa für einen
orthopädisch wirksamen Fahrzeugsitz – findet sich in der
Kraftfahrzeughilfe–Verordnung.
Die Zuschüsse werden von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA), der Landesversicherungs–Anstalt (LVA), Berufsgenossenschaften
sowie vom Arbeitsamt gezahlt.
Krankenkassen übernehmen keine derartigen Kosten.
Ist die Frage nach dem Kostenträger geklärt, müssen bei der entsprechenden Stelle, folgende Unterlagen eingereicht werden:
4. ausgefülltes "Formular zur Bewilligung von Kraftfahrzeughilfen bzw.
behinderungsbedingter Zusatz–Ausstattungen" (Formblatt ist beim
Versicherungsträger erhältlich)
5. Attest vom Facharzt mit dem Hinweis, dass zur Aufrechterhaltung der
Arbeitsfähigkeit ein orth. wirksamer Fahrzeugsitz notwendig ist.
6. Kostenvoranschlag durch geschulten Händler (AGR, Aktion gesunder
Rücken, zertifiziert), über Sitz-Konsole, Einbaukosten. Sinnvoll ist
dabei der Zusatz, welcher Sitz aufgrund der Beratung und den
anatomischen Gegebenheiten, welche im Meßstuhl festgestellt werden, zu
empfehlen ist.
Sonderaustattungen, die aus Sicht des Versicherungsträgers nicht der
beruflichen Rehabilitation dienen, werden vom Kostenträger nicht
übernommen, müßten also vom Versicherten selbst getragen werden.
Ganz wichtig: Nie einen Sitz kaufen oder bestellen, bevor vom RV-Träger eine Kostenübernahme vorliegt!!!
Gute Hilfestellung geben die Fachbetriebe, die solche Sitze verkaufen, egal welcher Marke (König, Recaro o,ä.).
Ich hoffe, ein wenig Licht in dieses Thema gebracht zu haben.
Gruß
udo