Das dumme ist, selbst wenn man es schriftlich hat und es dich dennoch mit dem 2000Kg Anhänger zerlegt, könnte es sein, dass deine Hinterbliebenen die Ansprüche geltend machen müssen
Anhängerkupplung
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Mahlzeit!
Der FIAT Händler, bei dem ich die Probefahrt machte, zeigte mir den TÜV Abnahmebeleg eines Freemont Aut 4WD mit einer dort angebauten AHK mit Anhängelast 2.0t (oder 2.5???) incl. Erhöhung zulässiges Gesamtzuggewicht auf 5.0t. Ich bin mir nicht mehr genau bewußt, ob 2.0t oder 2.5t, da, als ich die 2 vorn las, meine Bedenken wg. Wohnwagengewicht eh zerstreut waren.
Er wies außerdem kategorisch irgendwelche negativen Einflüsse auf die Fahrzeuggarantie von sich. -
Das dumme ist, selbst wenn man es schriftlich hat und es dich dennoch mit dem 2000Kg Anhänger zerlegt, könnte es sein, dass deine Hinterbliebenen die Ansprüche geltend machen müssen
Warum soll es dich mit dem Anhänger zerlegen? Der Fiatkarosserie hält es aus, die Kupplung hält es aus, einzig der Antrieb incl. Kupplung und Wandler sind nicht dafür ausgelegt und die werden bald Verschleisserscheinungen zeigen.
Dass die Versicherung im Falle des Falles aussteigen könnte, ist wieder was anderes. Ebenso, wenn dich die Polizei mit dem zu schweren Hänger am Weiterfahren hindert. -
Wo liegt hier das Problem? Der Hersteller der AHK legt ein Gutachten bei, in dem der Free (auch AWD) aufgeführt ist. Du fährst mit der angebauten AHK und dem Wisch zum TÜV. Der schaut sich das an, druckt dir das begehrte Schreiben fürs Landratsamt aus und du lässt das Ganze eintragen. Dauert beim TÜV sage und schreibe 5 Minuten. Eintrag auf das vom Gutachten freigegebene Gewicht auf max. 8% Steigung, darüber (Zitat Tüver) "nicht erwischen lassen". Was hat hier Versicherung und Polizei zu melden, "NIX". Garantie is was anderes.
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Bei dieser ganzen Thematik ging´s ja im Grunde nur um die Garantie seitens Fiat.Alles andere ist ja wie bekannt kein Problem...
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Wenn ein TÜV -Gutachten vorliegt, kann es nur nach Absprache des Produzenten vorliegen. Dann ist auch die Garantie vom Erbauer des Fahrzeuges anzuerkennen. Meine Meinung( vielleicht blauäugig).
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Das TÜV-Gutachten gilt für die ordnungsgemäße Anbringung und die erlaubte Höchstbelastung. Ob Fiat das auch freigibt, ist was anderes.
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Hi, ich habe von TÜV Austria ein Gutachten, wo die durchgeführten Prüfungen beschrieben sind (drei Seiten) und die zulässige Gesamtmasse auf 4080kg erhöht worden ist. die Anhängelast beträgt 1600kg. Ich ziehe einen Wohnwagen mit 1500kg und es gibt überhaupt keine Probleme.
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Nanana woll ma mal ned so forsch sein
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Was meint ihr den 1500Kg ist eh nur ein kleiner Wohnwagen den schafft der Free locker auch bei den Ösis.
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schade um das Forum, werde mein Benutzerkonto wied kündigen
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Zitat
schade um das Forum, werde mein Benutzerkonto wied kündigen
Was ist schade? Das Du nach zwei Kommentaren wieder gehst? Find ich nicht, hast Dich ja noch nicht mal vorstellen wollen. Tschüss.Sent from my iPhone 5 using Tapatalk
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Vielleicht war´s ja mein Hinweis wegen der Vorstellung? Ich betrachte sowas aber als eine ganz normale Sache! Wenn du (jetzt im allgemeinen Sinne) irgendwo hinkommst wo es sich aus Höflichkeit gebietet sich vorzustellen machst es ja auch.Oder geht da z.B. einer zu seinem Chef ins Büro, macht die Türe auf und das erste was er sagt ist "Ich brauch mehr Geld"? Oder wenn ich mal zum Arzt muss sag ich ja auch Grüß Gott oder Hallo oder IRGENDWAS wenn ich zur Türe reingehe.Gut, es gibt so Zeitgenossen die einfach beim Reden die Zähne nicht auseinander bringen.Aber wie man es eben gelernt hat...oder auch nicht
Es sollte einfach eine Selbstverständlichkeit sein. -
Reisende soll man nicht aufhalten. Gewisse selbstverständliche Höflichkeiten sollte man schon haben.
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Falls du aussteigen willst wegen meiner Antwort tut es mir Leid aber es gibt genug Infos wegen den AHKs!
Aber wenn du es ernst meinst Servus und habe die Ehre.
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