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Feiertag?
  • Moin, das bedeutet also das meine AHK die mir Fiat angebaut hat und mir den Wagen mit dieser AHK verkauft hat, (man bedenke war Vorraussetzung für den Kauf und steht auch so im Kaufvertrag) nichts bringt weil keine Garantie. Man sollte doch meinen das Fiat für eigene erbrachte Leistungen auch die Verantwortung übernimmt, oder? Wie schon geschrieben ist das Gutachten auf Fiat ausgestellt und an mich so übergeben worden!

    Mein Freemont: 170 PS, Underground Black, alles was er haben muss
  • bei dem von Haus aus 1100 kg eingetragen sind, und der Hersteller dann auf 1250 kg erhöht, dann weis der sicher warum.


    :beifall: :beifall: :beifall:


    Genau das habe ich auch schon mehrfach geschrieben. Schein aber irgendwie keinen zu interessieren ?( ?( ?(


    Wenn ein Gutachten erstellt wird, geht es dort in erster Linie um die Sicherheit. Ob dem Auto langfristig ein Schaden zugefügt wird, spielt dabei erst mal keine Rolle.

    Drei Jahre Freemont gefahren, drum bin ich auch noch hier. :P

    Mein Freemont: <p>Jeep Compass Trailhawk 4xe, PlugIn-Hybrid</p>
  • Doch Olli, weil es bei dir ja auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Da kann sich Fiat im Falle eines Falles auch nicht rausreden (zumal sie ja auch mit der reduzierten Steigung, die du mit der höheren Last nur befahren darfst, eine Beschränkung mit eingetragen haben).


    Nochmal abschließend: Der Freemont hat eine geringe Anhängelast. Eine Anhängerkupplung für den Freemont, die für 2.500 kg ausgelegt ist, überschreibt die serienmäßige Anhängelast des Autos nicht. Ausnahme ist, wenn eine höhere als die serienmäßige Anhängelast in die Papiere eingetragen wird. Und: Anhängerbetrieb belastet die Karosserie eines Autos, egal ob innerhalb oder außerhalb der serienmäßigen Spezifikation.


    Soll ich den Thread schließen und die Essenz daraus in eine FAQ packen?

    2011 Freemont Urban JTD 170 PS | Progressive Grey | EBC Premium-Discs und Blackstuff-Bremsbeläge | Tagfahrlicht | Chrom | AHK

    Mein Freemont: <p>Freemont Urban ohne Dachreling (2011) in Progressive-Grey, mit Tagfahrlicht und 19" Chromfelgen, Spiegelkappen und Edelstahl-Einstiegsleisten, abnehmbare AHK</p>
  • Nochmal kurz zu Garantie und Gewährleistung:
    Wenn ich eine Garantie/Gewährleistung über zugesicherte Eigenschaften gewähre, dann bestimme ich im Kleingedruckten die Garantiebedingungen, bzw. bei Endverbrauchern auch das BGB, soweit ich es im Kleingedruckten nicht ausdrücklich ausschließe, .... Siehe Wiki. Dabei steht immer im Vordergrund, dass die Sache bei Auslieferung bereits den Mangel hatte.


    Ein TÜV Eintrag, eine ABE oder ein Gutachten erlaubt mir den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr.
    Sollte im Schadensfall der Schaden durch die "Änderung" verursacht sein oder wäre ohne die "Änderung" nicht aufgetreten , werde ich mich als Hersteller weigern in Garantie/Gewährleitung zu gehen.


    Bezüglich der Modifikation durch "Fiat": nicht Fiat hat die Mod durchgeführt, sondern der Händler. Im Zweifelsfall ist also nicht Fiat dran, sondern der, der die Änderung durchgeführt hat, also der Händler. Bezüglich des Eintrags: ist für die Garantie unerheblich, aber für die Benutzung nötig.


    Ist meine Meinung / Erfahrung. Bin kein RA.

  • Ja gut, aber wenn irgendwas am Auto ist, läuft es auf jeden Fall über den Händler, weil er dir die Ware verkauft hat - auch wenn es zum Rechtsstreit kommt.

    2011 Freemont Urban JTD 170 PS | Progressive Grey | EBC Premium-Discs und Blackstuff-Bremsbeläge | Tagfahrlicht | Chrom | AHK

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  • Das Thema ist doch schon allein mit dem "gesunden Menschenverstand" abzuhandeln.


    Wenn es ein KFZ gibt, das 1100 kg ziehen kann, laut Hersteller, ich aber ne Kupplung hinbasteln lasse mit 2500kg möglicher Last, sogar mit Eintragung, dann ist für mich logisch --> Das KFZ zieht 1100kg, also ist das die Obergrenze...
    Die Kupplung bis 2500kg ist dann "nice to have" aber eigentlich überdimensioniert für den Lastesel, sprich KFZ.
    Ich kauf mir doch auch nicht nen Spielzeugkran, häng nen geschmiedeten Haken dran und sag: Jetzt heb ich nen tonnenschweren Panzer damit...
    Der Haken geht vielleicht nicht kaputt, aber der Kran geht halt in die Knie.
    Also würde ich, nach meiner persönlichen Einschätzung, nicht einen Cent auf diese TÜV-Eintragungen setzen!

    Der Erste; September 2013 - März 2015: Urban, 170PS, 7-Sitzer, Fathom Blue, Extra: Sitzheizung, abschließbarer Tankdeckel


    Der Zweite; März 2015 - ...: Urban, 140PS, 7-Sitzer, Pastellweiss, Extra: Sitzheizung, abschließbarer Tankdeckel, Schiebedach

  • Ich würde mal behaupten, dass du den Freemont auch mit 1.000 kg am Haken ruinieren kannst, wenn du ohne Sinn und Verstand damit fährst.
    Wenn das Gewicht in den Papieren eingetragen ist, kann man dir aber erstmal keinen Strick draus drehen, und darum geht es hier doch.

    2011 Freemont Urban JTD 170 PS | Progressive Grey | EBC Premium-Discs und Blackstuff-Bremsbeläge | Tagfahrlicht | Chrom | AHK

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  • lol... ein Auto kannst du auch ganz ohne Anhängelast ruinieren.
    Aber ich würde mich halt nie blind auf ein TÜV-"Gutachten" verlassen, sondern immer nach dem gehen, was der KFZ-Hersteller freigibt.

    Der Erste; September 2013 - März 2015: Urban, 170PS, 7-Sitzer, Fathom Blue, Extra: Sitzheizung, abschließbarer Tankdeckel


    Der Zweite; März 2015 - ...: Urban, 140PS, 7-Sitzer, Pastellweiss, Extra: Sitzheizung, abschließbarer Tankdeckel, Schiebedach

  • Das Thema ist doch schon allein mit dem "gesunden Menschenverstand" abzuhandeln.


    Wenn es ein KFZ gibt, das 1100 kg ziehen kann, laut Hersteller, ich aber ne Kupplung hinbasteln lasse mit 2500kg .....

    so ist es und wird es sein, wenn uns Thomas sein Mail von FIAT schickt. Dann wird hier Ruhe und Stille einkehren.
    Eigentlich Schade... :rolleyes:

  • Hallo, nun schreibe ich auch noch einen Senf dazu:


    Die Gewährleistung ergibt sich in D von Gesetz wegen. Nicht AGB, mündlich, Werbung oder Gutmenschentum eines Herstellers. Par. 438 BGB.
    In den ersten 6 Monaten gilt die sog Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass zugunsten des Käufers davon ausgegangen wird, dass die Ware bei Übergabe bereits mangelhaft war. Also der Warenhersteller muss BEWEISEN (rechtssicher), dass die Ware NICHT mangelhaft war. Das ist nahezu unmöglich.
    Nach 6 Monaten gilt, dass der KÄUFER grundsätzlich beweisen muss, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war und darum frühzeitig unbrauchbar wurde.


    Zusammengefasst bedeutet das, dass eine Gewährleistung nicht von einer Seite (Hersteller) als "erloschen" betrachtet werden kann. Auch nicht, wenn man es gebetsmühlenhaft wiederholt. Daher kann der Hersteller auch keine Bescheinigung für das Weitergelten von nationalem Recht aushändigen!


    Was natürlich passieren kann ist, dass der Hersteller (vor Allem bei kapitalen Schäden) versuchen wird diesen auf unsachgemäßen Gebrauch zu schieben.
    Ein Anknüpfungspunkt könnte natürlich das Vorhandensein einer AHK mit 2500kg zulässiger Last sein. Aber auch der Kauf einer Dachbox mit mehr als 45kg Nutzlast oder der Einbau von helleren Leuchten (Elektronikschäden machen mehr als die Hälfte aller Schäden aus) oder Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex als erforderlich sein (wer gibt mehr Geld aus, wenn er es gar nicht nutzen kann...Chiptuning?). Behaupten könnte der Hersteller grundsätzlich also viel.
    In D verlangt die Rechtsprechung jedoch in solchen Fällen konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Gebrauch. Da tut sich ein Hersteller jedoch wieder ein wenig schwerer. Ich glaube nämlich nicht, dass im MSG alles ewig gespeichert wird (oder sieht die Werkstatt, dass ich in Zweisamkeit die hinteren Stoßdämpfer überstrapaziert habe...und erlischt dann die Gewährleistung?)


    Es kommt also vorwiegend darauf an, wie intensiv ein Hersteller generell versuchen wird um die gesetzlich vorgeschriebene Leistung herumkommen zu wollen.


    Die Rechte aus der Gewährleistung sind in par 437 bgb geregelt.


    Fazit: Ich glaube hier im Thread hat jeder ein bisschen Recht und es sollte nicht zum Glaubenskrieg ausarten. Man kann sich immer genau nach den Regeln des Herstellers halten und immFalle eines Falles doch streiten müssen. Man kann aber auch über die Regeln hinaus das Fahrzeug so nutzen, dass man selbst maximalen Spass/Nutzen hat, und im Falle eines Falles gar keine Probleme mit dem Hersteller haben.



    Lebe jetzt. Das Leben kann so kurz sein.


    Gruß.

  • Bisschen viel Senf auf einmal. Okay, die rechtliche Sache der Gewährleistung ist fast jeden klar und auch in einschlägigen Foren nachzulesen.
    Hier geht es aber auch um Versicherungsfragen und Bussgelder, bezüglich Überschreitung der Anhängerlast. Was zählt?Eintrag im Fahrzeugschein oder das, was der Händler sagt, oder gar das, was auf dem Typenschild der Kupplung steht?
    Für mich und unsere Polizei hier in A zählt das, was im Zulassungsschein/Typenschein steht.
    Ich kann doch bei einer Kontrolle nicht sagen: "der Herr SoundSo aus der Werkstatt hat gesagt, ich darf aber mehr ziehen"
    Beim Schnellfahren erwischt, könnte ich dann auch sagen:"Der Tacho geht aber bis 250, also darf ich!"

  • Ich würde das so sehen: Wenn eine Eintragung, wie auch immer, zustande gekommen ist, kann dir die Polizei oder sonstwer nichts anhaben und du kannst damit rumfahren. Ob du aber damit dein Auto ruinierst, ist eine ganz andere Sache und hat nichts mit den Zulassungsbestimmungen zu tun.

    Drei Jahre Freemont gefahren, drum bin ich auch noch hier. :P

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  • Da wir die Zeit bis Thomas'ens ultimativer Fiat-Mail ja ausnutzen müssen:


    BGB, Garantiebedingungen -> Mängel am Auto
    TÜV, ABE -> Zulassung, Polizei, Versicherung
    Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein -> Polizei, Versicherung


    Richtig so ??

  • Ich würde das so sehen: Wenn eine Eintragung, wie auch immer, zustande gekommen ist, kann dir die Polizei oder sonstwer nichts anhaben und du kannst damit rumfahren. Ob du aber damit dein Auto ruinierst, ist eine ganz andere Sache und hat nichts mit den Zulassungsbestimmungen zu tun.

    Oh mein Gott. Ich schreibe ja, dass das zählt, was im, bei euch heißt das Fahrzeugschein, steht. Den zeige ich ja auch auf Verlangen vor und nachdem hält sich auch der freundliche von der Polizei.
    Ich glaube, wir meinen das selbe, aber jeder beschreibt es anders.

  • In der Schweiz heisst das Teil "Fahrzeugausweis". Und da steht die Anhängelast drinnen, welche die Motorfahrzeugkontrolle (wie bei Euch z.B. der Tüv oder die Dekra ist) eingetragen hat. Diese geht von der Unbedenklichkeitserklärung des Kupplungsherstellers aus.


    Somit kann schon mal bei der Polizeikontrolle nichts passieren....


    Der Kupplungshersteller, wird wohl kaum jedes Auto, für welches er Kupplungen anbietet getestet haben, ob es die Karre aushaltet. Das weis nur der Hersteller selber. In unserem Fall Fiat. Und dieser sagt ja: 1100 bei den älteren Modellen oder bei den mit Automatikgetriebe bzw bis 1250 kg bei den neueren.


    Ich denke aber, wenn ich bei der Fiat Garage XY eine Hängerkupplung mit 1600 kg einbauen lasse, und ich habe ein Getriebeproblem, wird dieser Händler Fiat bestimmt nicht auf die Nase binden, das sein Kunde mit 1600 Kg am Haken herumfährt.... somit wird die Garantie den Fall schon übernehmen.


    ÜBRIGENS: wenn ich langsam und vorsichtig mit 1600 Kg anfahre oder heftig mit 1250 kg anfahre ist bestimmt nicht dasselbe... so denke ich, wird es bei heftiger Fahrweise mit nur 1250 kg schlimmer sein, als vorsichtig mit 1600 kg.


    Im Zweifelsfall einen Toyota Landcruiser kaufen... da durfte ich 3500 kg an den Haken hängen :P


    Jetzt warten wir mal auf das Mail von Fiat, welches Thomas noch bekommen sollte 8)

    am 23.01.2012 bestellt...am 10.04.2012 gebaut... am 20.05.2012 in Zeebrugge vom Schiff abgeladen. Seit dem 21.06.2012 meiner.... Freemont Urban 2.0 16V Multijet 170 PS, als 7 Sitzer in dunkelblau mit Pack Video für meinen Kleinen :thumbsup:

    Mein Freemont: Metallic Lack, Ersatzrad, Sitzheizung, Abschliesbarer Tankdeckel, DVD System und 20" Keskin KT5 Felgen mit 245/45 R20 Pirelli P Zero
  • wird dieser Händler Fiat bestimmt nicht auf die Nase binden, das sein Kunde mit 1600 Kg am Haken herumfährt.... somit wird die Garantie den Fall schon übernehmen.


    Mich würde es nicht wundern, wenn da irgendwo z.B. ein Drehmomentsensor im Getriebe verbaut wäre, der die Überbelastung registriert. Heutzutage muss man auch mit sowas rechnen. 8|

    Drei Jahre Freemont gefahren, drum bin ich auch noch hier. :P

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  • aber wie diese Belastung zusandegekommen ist, wäre dann noch immer nicht bekannt....


    Das hat es garantiert nicht....

    am 23.01.2012 bestellt...am 10.04.2012 gebaut... am 20.05.2012 in Zeebrugge vom Schiff abgeladen. Seit dem 21.06.2012 meiner.... Freemont Urban 2.0 16V Multijet 170 PS, als 7 Sitzer in dunkelblau mit Pack Video für meinen Kleinen :thumbsup:

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  • In der Schweiz heisst das Teil "Fahrzeugausweis". Und da steht die Anhängelast drinnen, welche die Motorfahrzeugkontrolle (wie bei Euch z.B. der Tüv oder die Dekra ist) eingetragen hat. Diese geht von der Unbedenklichkeitserklärung des Kupplungsherstellers aus.


    Somit kann schon mal bei der Polizeikontrolle nichts passieren....

    Siehste, daher kommen auch die Missverständnisse. In Österreich muss die Kupplung nicht von TÜV oder DEKRA eingetragen werden. Bei uns werden die Daten des Fahrzeugherstellers bei der Anmeldung aus dem Typenschein (der Ausweis eines jeden Fahrzeuges) übernommen. Und wenn darin steht 1200kg, werden im Zulassungsschein (das ist der, den man mitführen muss) auch nur 1200kg eingetragen. Auch wenn ich mir jetzt eine Kupplung für 2500 montiere, bleibt es bei den 1200kg.

  • Noch was um die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken.
    Und wenn ich nen Kumpel abschleppe, dessen Auto 1800kg wiegt, geht dann auch meine Garantie verloren?

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