Die müssen nachweise, dass die Reifen schuld sind. Und das gelingt nur, wenn du im Winter mit Sommerreifen fährst und auch dann, wird nur ein Teil-Mitverschulden angerechnet.
Aus der Verpflichtung ist die Versicherung nur bei Alkofahrt und grober Fahrlässigkeit.
Ein bisschen komplizierter sind die Regeln, wann die Versicherung leistungsfrei ist, schon, abgesehen davon, dass die Bestimmungen für Haftpflicht und Kasko nicht identisch sind. "Grobe Fahrlässigkeit" macht die Haftpflicht genau überhaupt nicht leistungsfrei und begründet im allgemeinen auch keinen Regressanspruch. nicht einmal bei einer strafrechtlichen Verurteilung. Ich beziehe mich hier auf die Rechtslage in Österreich