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Registrierungsdatum: 23. September 2011
Wohnort: Erlangen
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Registrierungsdatum: 6. Februar 2012
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Registrierungsdatum: 17. August 2012
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Registrierungsdatum: 17. August 2012
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Registrierungsdatum: 27. Februar 2012
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Registrierungsdatum: 27. Februar 2012
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Registrierungsdatum: 23. September 2011
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10km/h Unterschied wäre vom Gesetz her gar nicht erlaubt
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Registrierungsdatum: 17. Januar 2012
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In den meisten Fällen zeigen Tachometer jedoch eine etwas höhere Geschwindigkeit an, als tatsächlich gefahren wird (sog. Voreilung). In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.Wenn der Tacho 10km/h zuviel anzeigt, ist das kein Problem (zumindest in D). Nur zu wenig anzeigen darf nicht sein.
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Registrierungsdatum: 17. August 2012
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