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Die Erklärung macht Sinn. Fiat muss ja garantieren, dass die Abgasnorm über den gesamten Leistungsbereich erfüllt wird. Daher ist es mir auch klar, dass die Garantie bei einer Auflastung erlischt. Es müssen dann auch die Abgaswerte garantiert werden. Ergo, alle die auflasten wollen, können dies aus Sicht der Baugruppen tun. Dann muss man aber sein "grünes Gewissen" abschalten, da man mit einer Dreckschleuder unterwegs ist. Wen juckt es?
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... jedes Forums-Mitglied aus Österreich mit dem Chef von Fiat-Österreich verwandt war ...
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Ganz einfach erklärt...... Beim Händler in Darmstadt gewesen wegen Garantieanspruch der Lackschäden der Radzierblenden. OK ?Die Erklärung macht Sinn. Fiat muss ja garantieren, dass die Abgasnorm über den gesamten Leistungsbereich erfüllt wird. Daher ist es mir auch klar, dass die Garantie bei einer Auflastung erlischt. Es müssen dann auch die Abgaswerte garantiert werden. Ergo, alle die auflasten wollen, können dies aus Sicht der Baugruppen tun. Dann muss man aber sein "grünes Gewissen" abschalten, da man mit einer Dreckschleuder unterwegs ist. Wen juckt es?
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Ich glaube die Geschichte noch nicht. Wenn die eingetragene Abgasnorm nicht mehr erfüllt wird, hätte das ganz weitreichendere Konsequenzen. Dann müsste bei der Eintragung der Auflastung auch die Schadstoffnorm geändert werden und das Fahrzeug neu versteuert werden. Dies geschieht aber offensichtlich nicht. Insofern ist die Geschichte für mich überhaupt nicht schlüssig. Wenns um Abgasnorm und Steuern geht, kennen die deutschen Behörden kein Pardon.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »York« (19. Dezember 2013, 15:03)
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