Freemont gebraucht - Fragen und Empfehlungen

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Feiertag?
  • Habe jetzt einen Anwalt kontaktiert. Der hat meine Meinung bestätigt. Die Mail habe ich dann an den Verkäufer weiter geleitet. Jetzt auf einmal muss ich nichts mehr zahlen....

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  • Ich weiss nicht wie weit ich sowas öffentlich ins Forum reinstellen kann. Quintessence aus der Mail war das der Verkäufer im ersten Halbjahr nachweisen muss das der Schaden nicht bereits bei der Übergabe bestand. Dies kann er aber nur mit einem Übergabeprotokoll machen, wie bspw. bei Wohnungen. Sonst wird es sehr unwahrscheinlich sein den Fehler dem Käufer "anzudrehen".

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  • Was soll der Quatsch mit "öffentlich"? Du kann auch das ganze Schreiben reinstellen, es ist ja DEIN Dokument.
    Du hast doch sicher ein Mail/Schreiben von deinem Anwalt erhalten, oder?
    Du kannst ja deinen und eventuell, den Namen des Anwalts schwärzen, (obwohl das für ihn ja Werbung wäre), das Schreiben fotografieren und reinstellen. Wo ist das Problem?
    Andere können den Text in ihr eigenes Schreiben einfügen und verwenden und wären dir unendlich dankbar.

  • Habe ich was falsches gesagt? Plötzlich ist Funkstille ?(
    Naja, wir werden das Schreiben ja bald sehen. Denke ich halt. :whistling:

  • Es war Wochenende. Da kannst nicht erwarten das man beim Grillwetter hier im Forum rumhängt...


    Antwort meines Anwalts:


    Zitat Anfang:
    Sie haben zunächst richtig gehandelt und auch ihre Rechtsauffassung ist
    korrekt. Sie müssen allerdings beachten, dass der Händler durchaus ein
    Recht hat, eine Nachbesserung vorzunehmen oder einen
    Gewährleistungsmangel selbst zu beheben. Er ist also nicht verpflichtet,
    Kosten, die für eine Reparatur in einer anderen Werkstatt entstehen zu
    übernehmen. Dies könnte nur dann der Fall sein, wenn er sich selbst
    weigert die Mängel zu beheben.


    Dies ist allerdings vorliegend hier nicht der Fall, da sich der Verkäufer bereit erklärt hat, die Mängel zu beheben.


    Dabei muss er dann eine mangelfreie Sache bereitstellen, d.h. den Kaufgegenstand in einen vertragsgemäßen Zustand bringen.


    Ihnen
    dürfen dabei keine weiteren Kosten entstehen, auch Arbeitskosten, die
    zur Behebung des Mangels dienen, darf er Ihnen nicht in Rechnung
    stellen.


    Die Beweislast dafür, dass der
    Mangel bereits vor Vertragsschluss bzw. Gefahrübergang vorgelegen hat,
    trägt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf der Verkäufer. Auch hier
    liegen Sie richtig, so dass im Zweifel der Verkäufer nachweisen müsste,
    dass die Entstehung des Mangels in ihre Sphäre fällt.


    Dies dürfte aber aufgrund ihrer Sachverhaltsschilderung eher unwahrscheinlich sein.


    Sie
    sollten den Verkäufer auf die Rechtslage hinweisen und ihn auffordern,
    die Reparatur vorzunehmen. Im übrigen schließt das auch den CD-Player
    ein, wenn dieser als funktionstüchtig verkauft worden ist.
    Zitat Ende

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  • Das ist mal ein ordentliches Schreiben, dass man sicher auch mal anderweitig verwenden kann. :thumbup:
    So sollte also einer Reparatur deiner Mängel nichts mehr im Wege stehen, außer der langen Anfahrt. :S

  • War jetzt letzte Woche bei meinem Verkäufer. Der hat dann unentgeltlich (wie die Gewährleistung auch vorschreibt) die Bremsscheiben und Bremsklötze vorne gewechselt. Hat lt. dem Meister die besseren, die von Fiat vorgeschrieben sind eingebaut. Dazu Scheibenwischer hinten gewechselt. Radio wird beim zweiten Termin ebenfalls komplett gewechselt, da ja der CD-Player defekt ist.

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