Hallo,
hier hat es ja ein paar Fachleute und deshalb eine Voranfrage auf diesem Weg:
Kann ich Renovierungs-/Umbaukosten der selbstgenutzten Wohnung auch ein Jahr später oder ein Jahr früher (also rückwirkend)
steuerlich geltend machen? Oder ist das zwingend in dem Jahr des Umbaus steuerlich anzugeben?
Merci
Fossi