Der perfide Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor
In Brüssel wird – letztes Jahr bereits im Bundestag durchgewunken –
ein Gesetz vorbereitet, das praktisch das Ende des Verbrennungsmotors
einleitet. Diese Vorschrift bringt eine Limitierung des Spritverbrauchs
von Neuwagen. Oberhalb einer festgelegten Verbrauchsgrenze werden dann
horrende Strafzahlungen für den Hersteller fällig. Die Regelung gilt ab
2021 und sieht zunächst eine Verbrauchsgrenze von 3.6 l pro 100 km vor.
Für jeden Liter, den ein Neufahrzeug drüber liegt, wird eine
Strafzahlung von 2.500 Euro fällig. Bei einem Opel Astra mit einem 100
kw Motor beläuft sich diese Strafzahlung beispielsweise auf insgesamt
10.000 Euro, die der Hersteller pro Fahrzeug dann an die EU entrichten
muss. Dass sich damit der Kaufpreis eines solchen Fahrzeugs um diesen
Betrag erhöht, versteht sich von selbst. Das neue Gesetz sieht zudem
vor, die Verbrauchsgrenze sukzessive zu reduzieren, bis sie Ende der
2020er Jahre bei 2,4 Liter liegt, was natürlich die Strafzahlungen und
somit den Neupreis der Fahrzeuge immer weiter erhöht, da es unmöglich
ist, alltagstaugliche Autos mit einem derart niedrigen Verbrauch zu
bauen.
Als Folge davon wird man seinen „Gebrauchten“ so lange wie irgend
möglich fahren, was eine Überalterung der Fahrzeugflotte unseres Landes
nach sich zieht. Apropos Gebrauchtwagen: Mit Einführung der besagten
Vorschrift steigen dann natürlich auch die Preise für die Gebrauchtwagen
ins Unermessliche. Daher werden sich viele Bürger ein Auto mit
Verbrennungsmotor schon in naher Zukunft nicht mehr leisten können.