Firmenwagen

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Feiertag?
  • Man muss dann nur über die geschäftlich gefahrenen Kilometer buchführen und nicht wie bei einem Fahrtenbuch alles notieren.

    Und das ist kein Fahrtenbuch?
    "nur über die geschäftlich gefahrenen Kilometer" gibt es wohl nur in Deutschland ^^

  • Ordnungsgemäß ist ein Fahrtenbuch (Österreich und sicher auch in D) dann, wenn:
    ..........
    Kurz gesagt:
    - Datum, Ort, Beginn und Ende der beruflichen Fahrt
    - Kilometerstand am Anfang und am Ende
    - Zweck der Fahrt
    - Anzahl der gefahrenen Kilometer


    - Bei Privatfahrten der Kilometerstand am Ende der Privatfahrt


    Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ist nicht nur ein Nachweis für eine betrieblich
    getätigte Fahrt. Es ist auch ein Nachweis für das verwendete KFZ (nämlich jenes, für das das
    Fahrtenbuch geführt wird). Wird nämlich kein Fahrtenbuch geführt, muss der Steuerpflichtige
    nachweisen, dass die Fahrten mit seinem eigenen KFZ durchgeführt wurden. Es ist daher
    empfehlenswert, Reparatur-Rechnungen oder § 57a Überprüfungsbelege aufzubewahren, um
    die Richtigkeit zusätzlich zu dokumentieren (Quelle: Handbuch Gewinn-Seminar).

  • Wenn es das Finanzamt anerkennt - ok.
    Brauchst allerdings dann auch Belege, wie: Tankzettel, Aufträge, Hotelrechnungen usw. Sonst bist bei der erst besten Prüfung dran und sie sie schätzen deine Kilometer.

  • JayPee: Lass Dich beraten!



    Deutschland: Dringend vom Steuerberater unter Berücksichtigung der individuellen Situation befragen und dann beraten lassen!


    Österreich: Keinen Ahnung!


    Pauschale Antwort so ist nicht möglich, es hängt immer von der individuellen Gesamtsituation ab. Beispiel: Gibt es eine Ehefrau, die das Fahrzeug als Firmenwagen - mit 1%-Regel oder Fahrtenbuch - nutzen kann? Lässt sich ggf. so ein Arbeitsverhältnis "gestalten"?


    Ich sage meinem Mandanten immer, sie möchten vorbeikommen und dann reden und rechnen wir mal. Dauert meist rd. einen Stunde und dann ist eine vernünftige, individuelle Lösung gefunden.


    P.S.: Gehört für mich zum Service, ist also für meine Mandanten kostenfrei.

    Mein Freemont: Black Code in Schwarz-Metallic, Einstiegsleisten, Ladekantenschutz, Notrad, Raucherpaket Gesehen und gekauft! Und endlich weg!
  • Ich habe jahrelang in Neufahrzeuge, vor Auslieferung ans Autohaus, meist Flottenfahrzeuge von verschiedenen Firmen elektronische Fahrtenbücher eingebaut, teilweise so das der Neubesitzer es gar nicht sehen konnte, nach Anweisung durch die Firmenspitzen, die dies als Mitarbeiterfahrzeuge im Leasingverfahren anboten, nach Bestellung durch den Mitarbeiter. Die Firmenspitzen konnten so auch per PC überwachen wo ihre Mitarbeiter sind auch die Privatfahrten Urlaub usw. Verfolgen, obwohl es nicht erlaubt ist.
    Großteils war aber der Einbau wegen dem Finanzamt.

    Mein Freemont: Bitte hier die Ausstattung von Deinem Freemont eingeben. Freemont Lounge 2.0 16V Multijet Automatik AWD 125kW (170PS) , Farbe: Pra Charleston red Dreischicht metallic, innen: 7 Sitze, Leder schwarz , großer Bildschirm 8,4 Zoll mit Navigation Garmin, alpine Soundsystem mit 368 Watt Verstärker, Sitzheizung Fahrer/Beifahrer, Fahrersitz elektr. verstellbar inkl. Lordosen, elektr. beheiz-und verstellbare Außenspiegel, Kofferraumwanne mit Ladekantenschutz von Fiat, Inhänger für den Kofferraum bis zur Fensterkante passgenau handgefertigt von Fa. Optimum aus Backnang, Notrad, elektr. Glasschiebedach mit Sonnenblende , Einparkhilfe vorne, AHK abnehmbar, Spiegelchromaufsätze, Chrom- Türzierleisten, zusätzlich einen Satz Winterreifen 17 Zoll mit Edelstahlfelgen, Ledtagfahrlicht von Hella 1.KW Fertigungsdatum in Mexiko Verschiffung in Veracruz 15.2.2013 auf Dover Highway - Ankunft Bremerhaven 14.3.2013 Spätnachmittag (2Tage Verspätung) - Ankunft Händler 2.4.2013 - Übergabe am 12.04.2013 (Termin war der 30.03.2013 lt. Vertrag) Viele Rostschäden, z.B. Reeling, undefinierbare Spritzer auf Rückscheibe und Frontscheibe und auf dem Lack. Tiefer Kratzer in der linken hinteren Felge usw. Usw. Usw.
  • WARNUNG:


    Es gibt in Deutschland kein elektronisches Fahrtenbuch, dass von der Finanzverwaltung akzeptiert werden muss.


    Ganz im Gegenteil, es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung, die auf der wortwörtlichen Bedeutung des Wortes "Buch" herum "reitet". Und das natürlich zu Lasten der Steuerzahler.


    Ihr begebt Euch alle auf sehr dünnes Eis in diesem Bereich mit gefährlichem Halbwissen. Lasst Euch beraten!

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