so fährt man in Russland

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Feiertag?
  • Eben...und wenn´s der Aufklärung einer Straftat dient dürfte dem wohl nix im Wege stehen....z.B. Versicherungsbetrug durch gefakte Auffahrunfälle etc.


    Eben doch...das Video muss aus einem codierten, bzw. geschlossenem System oder Gerät sein das nicht manipuliert werden kann...sonst ist es nicht gerichtsverwertbar

    Ich möchte mich aufrichtig bei all denen entschuldigen...die mich je nach dem Weg gefragt haben...und niemals angekommen sind... :D

    Mein Freemont: Urban 140 in Underground Black; 19" in Chrom mit Chromspiegelabdeckungen; Sitzheizung
  • Und genau das ist der Knackpunkt. Wozu ist das System gut wenns mir nicht hilft ? Da ich meist allein fahre und somit zeugenlos bin habe ich auch schon an eine Videoschleife gedacht (eine vorn, eine hinten). Aber wenns im Ernstfall nicht gilt ?

  • Aber wenns im Ernstfall nicht gilt ?


    Es gilt wenn Du den Manipulationsverdacht ausschließen kannst..bzw. der Richter oder Sachverständige das kann...ob der Richter das Video dann als Beweismittel akzeptiert liegt in seinem ermessen...
    Die deutsche Gestezgebung ist da manchmal wirklich dämlich...Du darfst so etwas filmen...aber nicht öffentlich machen...und öffentlich bedeuted auch im Gerichtssaal...

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  • codiert....naja, in dem Zusammenhang: Es wird ja permanent fortlaufend z.B. die GPS-Koordinaten, Zeitstempel und die gefahrene Geschwindigkeit eingeblendet.
    Und ab und an hat man auch wieder einen Prototypen eines bayrischen Autoherstellers vor der Linse 8o 8o 8o

    Bestellt: 6.Dezember 2011: 170er Allrad/Automatik in Blau + Lounge-Ausstattung
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    29.Februar 2012 Vom Händler abgeholt: 02.März.2012
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  • Mal als Tip bei YouTube: "Insurance Fraud".
    Ein klassisches Beispiel wo´s einer versucht: http://www.youtube.com/watch?v…JQ&NR=1&feature=endscreen

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  • Liegt im ermessen des Richters ob er es als Beweismittel zulässt.


    Im übrigen kann auch eine Beweismittelaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Wenn also deine Gegnerpartei darauf besteht, kann der Richter immer noch im stillen Kämmerlein das Video genießen.


    Habe mir so ein Teil jetzt auch mal gekauft. Spannende Frage ist, ob man irgendwo her elegant den Strom für die Kamera bekommt. Vielleicht kann man ja beim Spiegel Strom anzapfen?

    Mein Freemont: 170 PS AWD, Lounge, Dachfenster, Anhängerkupplung, Standheizung, progressive grau
  • kann der Richter immer noch im stillen Kämmerlein das Video genießen.


    Dagegen kann der gegnerische Anwalt genau so Einspruch einlegen wie gegen das öffentliche bereitstellen der Aufnahmen...

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  • Ich nehm ganz klasisch den Zigarettenanzünder als Stromquelle.Quick and dirty sozusagen :D.Sieht optisch zwar nicht so gelungen aus, dafür läßt es sich aber auch ruck-zuck entfernen ohne Schaden anzurichten.

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  • Muss er, da sich die Verteidigung nicht verteidigen kann wenn nur er das sieht...

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  • Finde die Idee ja spaßig. Dann könnte ich ebenso gut gegen Autobahnabstandsmesser klagen, weil die mein Gesicht filmen.


    Im übrigen gilt das nicht für Sachen. Wenn das Auto des Gegners eben mir im Rückwärtsgang drauf fährt, bei Minute 3,20 bis 3,25, dann gilt halt ab 3,26, wo der Gegner aussteigt und man sein Gesicht erkennen kann, eben nicht mehr als Beweismittel. Wer das dann war, steht ja im Polizeiprotokoll eh drin.

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  • @ Diesel
    Kannst Du mal ein Bild machen, damit man sieht, wie Das dann montiert ausschaut? Bei Gelegenheit.


    @Forum
    Haben wir keine(n) Juristen/Juristin hier? Der/Die sollte das ja im Detail erklären können (ob, und wenn ja, in welcher Form, welche Voraussetzung usw.)

  • jo voll krass, :rotfl: :rotfl: :rotfl:
    hab das Vid mit'm Kollegen zusammen geschaut...wir hatten Tränen in den Augen...vor Lachen, schlimm?


    Ich in Russlang 'n Videokamera im Auto Pflicht? 8o


    So was in der art habe ich mir auch gedacht.... oder sichert sich da jeder ab, falls mal was passiert ?

    am 23.01.2012 bestellt...am 10.04.2012 gebaut... am 20.05.2012 in Zeebrugge vom Schiff abgeladen. Seit dem 21.06.2012 meiner.... Freemont Urban 2.0 16V Multijet 170 PS, als 7 Sitzer in dunkelblau mit Pack Video für meinen Kleinen :thumbsup:

    Mein Freemont: Metallic Lack, Ersatzrad, Sitzheizung, Abschliesbarer Tankdeckel, DVD System und 20" Keskin KT5 Felgen mit 245/45 R20 Pirelli P Zero
  • Irgendeinen Sinn müssen die Dinger ja haben: Sonst hätten wir ja nix zu Lachen :D.....Wobei manche Kollisionen schon wirklich heftig sind!

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  • @Forum
    Haben wir keine(n) Juristen/Juristin hier? Der/Die sollte das ja im Detail erklären können (ob, und wenn ja, in welcher Form, welche Voraussetzung usw.)

    offensichtlich nicht - Juristen fahren keinen Fiat Freemont :P


    habe das im Netz gefunden (nur für Deutschland):
    http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html

    .




    Freemont Prime

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  • Bady da geht es ums fest installierte Systeme...Wir reden hier von mobilen Systemen und da liegt das Problem, auch wenn ein Richter die Videoaufnahme zulässt wird der Verteidiger die Glaubwürdigkeit bzw. Echtheit der Aufzeichnungen anzweifeln und prüfen lassen...
    Ich hab mich im WWW mal umgesehen weil mich das Thema interessiert und Du wirst keinen Juristen finden der eine eindeutige Aussage treffen wird und kann...Da gibt es Fälle bei denen sogar Polizeivideos nicht zugelassen wurden...und ich hab sogar einen gefunden da ist ein Raser und Drängler mit Hilfe eines Handyvideos bestraft worden, das sogar der genötigte Fahrer gemacht hat...der hat dann allerdings auch eine Strafe in einem anderen Verfahren bekommen...
    Nachdem ich einiges nachgelesen habe finde ich die Idee...für den der es haben will...gar nicht so schlecht..am meisten Chancen das es zugelassen wird hast Du bei Parkremplern...aber Verlassen würde ich mich nicht, das es als Beweis zählt...


    Ich würde mir das höchstens als Funmaschine reinbauen...wenn ich mal die berüchtigte Passstraße in Bolivien fahre...:D

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  • Ich bin ja jetzt kein Jurist, aber woraus erkennst du das es hier nur um feste Systeme geht?
    Meines Erachtens geht es in diesem Gesetz allgemein um die Überwachung von offentlichem Raum und auch eine mobile Kamera im Fahrzeug überwacht diesen öffentlichen Raum (in diesem Fall öffentliche Straße).
    Sonst könnte ich den Paragrafen ja jederzeit übergehen, in dem ich meine Kamera beweglich mache - fährt sie halt auf einer Schiene 10cm hin und her.


    Das mit den eindeutigen Aussagen von Juristen kenne ich aber :thumbsup:
    Das lernen sie schon im ersten Semester: "das hängt davon ab...", "dazu muss man alle Umstände kennen,...", "ich brauche da einen konkrteten Fall, um eine Aussage treffen zu können ... " usw.

    .




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  • Meines Erachtens geht es in diesem Gesetz allgemein um die Überwachung von offentlichem Raum und auch eine mobile Kamera im Fahrzeug überwacht diesen öffentlichen Raum (in diesem Fall öffentliche Straße).


    Daraus...
    "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" und "(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen."

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  • Ob das nun in Deutschland erlaub, nicht erlaubt oder vielleicht erlaubt ist, wag ich nicht zu sagen. Mir fällt aber ein, dass es Filme aus Zügen gibt, bei denen am Führerstand rausgefilmt wurde. Wie verhält es sich da? Gibt es dafür eine Sondergenehmigung? So ein Zug bewegt sich ja auch im öffentlichen Raum.



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