Eben...und wenn´s der Aufklärung einer Straftat dient dürfte dem wohl nix im Wege stehen....z.B. Versicherungsbetrug durch gefakte Auffahrunfälle etc.
Eben doch...das Video muss aus einem codierten, bzw. geschlossenem System oder Gerät sein das nicht manipuliert werden kann...sonst ist es nicht gerichtsverwertbar