Die Löcher sind schon gebohrt. Nur ranschrauben. Ist die geringste Arbeit.
Für die Elektrik muss die 3. Sitzreihe und die Seitenverkleidungen raus.

Abnehmbare Anhängerkupplung
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...bekomme ich auch.
Mein-er hat mich drauf hingewiesen dass man das Ding immer dann abmachen sollte wenn man leer = ohne Trailer fährt.
Denn im Falle dass einem einer hinten reingeigt(bitte richtig verstehen) würde der Heckschaden teurer ausfallen und es gäbe dann Abstriche in der Schadenregulierung.
Das ist mir neu. Hat jemand Erfahrung damit? -
Das ist normal nur besonders schädlich für den Unfallgegner, auch meiner eigenen Erfahrung nach.
An meinem Marea Kombi-Heck sind schon ein Audi A4 Cabrio und ein Fiat Punto zerschellt. Der Marea fährt immer noch.
Da bestand die AHK allerdings auch aus einer zusätzlichen Traverse, die sicherlich extra Aufprallenergie aufgenommen hat. -
So sieht das beim Freemont aus.
Ich denke das hält schon..! -
Ah, hat der also auch ne Zusatzpanzerung!
Wird bei mir auch noch nachgerüstet. -
naja - ist relativ
wenn dir einer auf die kugel der ahk drauffährt geht die energie direkt in das hechblech über ZWEI punkte ... die verformungskörper innerhalb der stoßstange bleiben somit wirkungslos ...
alos rein aus dynamischer betrachtung sind die schäden mit AHK IMHO größer als ohne -
Hallo,
ich hätte eine Frage zur Funktion der hinteren Parksensoren beim Rückwärtsfahren mit einem Anhänger. Piepsen diese dann durchgehend?
Ich habe mir bei meinem Freemont die original abnehmbare Anhängerkupplung (Hersteller Westfalia) einbauen lassen.
Danke für die Info
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Sollten eigentlich so verbaut und angeschlossen sein, daß diese nicht aktiviert werden, wenn ein Hänger hinten dran ist. Ohne Hänger sollte dann aber auch keine AHK mehr montiert sein, zumindest der abnehmbare Teil nicht
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Ich hab eine abnehmbare AHK von Rameder einbauen lassen und da piepen die Rückfahrsensoren (bei eingelegtem Rückwärtsgang) permanent, wenn ich z.B. den Fahrradträger dran hab. Finde ich aber besser so, denn dann vergisst man auch nicht, dass hinten was dran hängt.
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Hab hier noch einmal einen Link zum Thema Auflastung:
http://www.kuhn-autotechnik.de/katalog/Kuhn026_27.pdf
Da ist er Unterschied zwischen Gesamtzuggewicht und zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs beschrieben.
Fazit: Eine Auflastung bringt nur etwas, wenn zul. Gesamtgewicht + neuer Anhängelast < Gesamtzuggewicht sind. Wenn nicht, muss man bei voller Ausnutzung der neuen Anhängelast darauf achten, was noch an Zuladung in das Fahrzeug darf.
Hat jemand schon das Gesamtzuggewicht des Freemont gefunden?
Meine abnehmbare AHK ist für 2590 kg Anhängelast und 104 kg Stützlast typisiert, mit eigenen Gutachten als Ergänzung zum Fahrzeugbrief. Die Typisierung erfolgte bei der Landesregierung in Linz. Folgende Einschränkungen sind bei der Anhängelast von 2590 kg, dies bei einer maximalen Steigung/Gefälle von 8% und das Zuggesamtgewicht darf maximal 5000kg haben und dies nicht überschreiten. Bei einer Anhängerlast von 1600kg gibt es keine Einschränkungen.
Das heißt, bei vollen 2590 kg Anhängelast darf das Fahrzeug (170 PS AWD) statt 2597 kg nur 2410 kg Gesamtgewicht haben. Es darf dann um 187 kg weniger beladen werden. In Summe darf das Zugfahrzeug immerhin noch mit satten 396 kg beladen werden. Im Normalfall müßte das für 4 Personen und mindestens je Person ein Kasten Bier als Wegzehrung für die Fahrt reichen.
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