Rücktritt vom Kaufvertrag

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  • Jetzt ist es soweit: der Händler kriegt den SCHROTTHAUFEN nach 5.500 km bzw. 5 Monaten zurück. Nichts passiert und selbst FIAT Deutschland war 2 Wochen lang nicht in der Lage, sich bei mir zu melden. Und ich habe nach der ersten Mail noch zweimal da angerufen.Es gibt nur eine Nummer, mehr nicht, obwohl ich geschrieben hatte, dass die Rückgabe droht. Die von mir gesetzte, letzte Frist zur Herstellung der Mängelfreiheit endet nächsten Freitag und nun ist es wohl auch rein technisch nicht mehr machbar, den Freemont nachzuarbeiten. Dazu sind es zu viele Mängel. Lack, Interieur, Elektronik, Verbrauch ....... alles Mist!


    Wer hat Erfahrungen mit der Rückabwicklung von Neuwagenkaufverträgen? Bin für jeden Tipp dankbar, der das Verfahren abkürzt.

    Mein Freemont: Black Code in Schwarz-Metallic, Einstiegsleisten, Ladekantenschutz, Notrad, Raucherpaket Gesehen und gekauft! Und endlich weg!
  • Erfahrung selbst, habe ich keine, aber etwas juristisches Wissen. Eine Rückabwicklung ist nach dieser Zeit nicht mehr möglich. Wenn du und der Händler alles unternommen habt, die Mängel zu beheben und es trotzdem zu keinem Ergebnis gekommen ist, hast du Anspruch auf ein Neufahrzeug, bzw. auf Schadenersatz. Leider mit einem kleinem Abzug für die Benutzung. Meist wird aber darauf verzichtet.
    Mein Rat: Nimm alle deine Unterlagen und Schreiben an den Händler, in denen du ihn aufgefordert hast, die Mängel in einer bestimmten Zeit zu beheben (wirst du wohl haben?) und nimm dir einen Anwalt. Ein Erstgespräch ist kostenlos.
    Der sagt dir genau, was du tun musst, da übereiltes Handeln und Sturheit dir nur schaden kann. Für dich ist der Händler (der Lieferant des Fahrzeuges)der Ansprechpartner, nicht FIAT. Das ist das erste, was dir der Anwalt sagen wird.

  • Ich habe leider erfahren müssen wie man kurze Zeit Geld verlieren kann ..! Am 12.02. 2012 habe einen Freemont neuwagen bekommen one Macken ( wahr alles super ) am 23.04.2012 bei ca 7300km Unverschuldet eine Verkehrsunfall mit wirtschaftliche- Totalschaden ca 26900 € Dachte mir ich bekomme eine neue Freemont 8) Leider in Deutschland laut Gesetz bis 30 Tage oder 1000 km bleibt ein Auto neuwagen .!! Praktisch ich hatte Anspruch eine Auto was über 2 Monate alt ist und ca 7000 km gelaufen ist ( sogar der Versicherung das Schrott Auto selbe Verkauft für meine Händler )Trotz Verkehrsrechtschutz und Anwalt , selber nochmal knapp 5000 € drauf bezahlt für den neue Freemont ! Meine Rat Bitte one Anwalt tue nicht , lass dich Aufklärer über deine Rechte !! Viel Erfolg .

    Mein Freemont: Erste Freemont 14.02 2012, zweiten 14.05 2012, dritte 21.12. 2015. Zwei Handschalter, und jetzt Automatik, gesamte Fahrten ca 200,000km ,Zeit 08 ,2016 BMW 5 , X-drive
  • Ich würde dir auch raten, einen Anwalt einzuschalten. Für eine Wandlung gibt es viele Regeln und Fristen, die einzuhalten sind, bevor du dein Recht auf Wandlung ausüben kannst. Für die gefahrenen km wird dir auf alle Fälle was abgezogen. Ich nehme mal an, dass du kein neues Fahrzeug bei dem Händler mehr kauft. Somit wird er alles unternehmen, um möglichst viele Kosten auf dich abzuwälzen. Anders sähe es aus, wenn du im Gegenzug ein neues Fahrzeug bei ihm kaufst. Keines Falls bekommst du den vollen Kaufpreis zurück.

    Drei Jahre Freemont gefahren, drum bin ich auch noch hier. :P

    Mein Freemont: <p>Jeep Compass Trailhawk 4xe, PlugIn-Hybrid</p>
  • Hier vorschnell zu handeln kann teuer werden. Ich spreche zwar nicht aus Erfahrung aber "einfach" mal eine Vertragsabwicklung ist nicht so einfach erst recht nicht, wenn der Händler nicht mitspielt. Daher würde ich mich an deiner Stelle rechtliche Auskunft einholen. Die können dir genau sagen, worauf man achten muß, wenn man so einen Schritt in Erwägung zieht. Ich wünsch dir viel Glück, dass alles für dich zum guten sich entwickelt.

    Mein Freemont: Black Code 2.0 16V - Automatik AWD 170 PS - DVD Videopacket - Parksensoren hinten sowie vorne (zusätzlich bestellt) - Gepäckraumabdeckung - Gepäcknetz - Einstiegsleisten - Tankdeckel abschließbar
  • @ Lana: Danke soweit. Fiat hatte ich um Unterstützung gebeten, denn ich wollte eigentlich nur eine andere Werkstatt wissen, von der Fiat weiss, das da ordentlich gearbeitet wird und ich endlich das Auto bekomme, wofür ich viel Geld bezahlt habe. Und was die Werkstatt angeht, so habe ich neben anderen Unterlagen ein Fahrtenbuch mit Mängeldokumentation und ein Schreiben von denen, indem Sie einen von mir gesetzten Termin glatt ablehnen und sagen, ein neuer hätte in der 36 kw vereinbart werden können. Nun kannst Du raten, was nicht passiert ist. Ob die den Schrott zurück nehmen oder mir einen Mängelfreien hinstellen, ist mir letztlich egal, denn eigentlich wollte ich ja so ein Auto. Schönen Sonntag.......

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  • @ alle anderen: Danke, also doch besser Anwalt. Wollte ich gerade vermeiden, da es das ganze wahrscheinlich in die Länge zieht.

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  • in die Länge zieht....
    das muss nicht sein. Die meisten reagieren nach einem Anwaltsschreiben sehr rasch, weil sie höhere Kosten befürchten.

  • Erfahrung selbst, habe ich keine, aber etwas juristisches Wissen. Eine Rückabwicklung ist nach dieser Zeit nicht mehr möglich. Wenn du und der Händler alles unternommen habt, die Mängel zu beheben und es trotzdem zu keinem Ergebnis gekommen ist, hast du Anspruch auf ein Neufahrzeug, bzw. auf Schadenersatz. Leider mit einem kleinem Abzug für die Benutzung. Meist wird aber darauf verzichtet.
    Mein Rat: Nimm alle deine Unterlagen und Schreiben an den Händler, in denen du ihn aufgefordert hast, die Mängel in einer bestimmten Zeit zu beheben (wirst du wohl haben?) und nimm dir einen Anwalt. Ein Erstgespräch ist kostenlos.
    Der sagt dir genau, was du tun musst, da übereiltes Handeln und Sturheit dir nur schaden kann. Für dich ist der Händler (der Lieferant des Fahrzeuges)der Ansprechpartner, nicht FIAT. Das ist das erste, was dir der Anwalt sagen wird.

    Das ist ja gruselig, was du hier als "juristisches Wissen" präsentierst. Mit dem österreichischen Recht haben deine Ausführungen zumindestens nur sehr wenig zu tun. Selbstverständlich besteht nach fünf Monaten noch eine Möglichkeit zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufes nach gewährleistungsrechtlichen Grundsätzen, wenn Verbesserungsversuche gescheitert sind. Dann ist der Käufer zur Wandlung berechtigt und ist der Vertrag rückabzuwickeln. In den ersten sechs Monaten nach Übergabe gibt es dabei für den Käufer günstige Beweisregeln und die nicht verkürzbare Gewährleistungsfrist beim Neuwagenkauf beträgt zwei Jahre. Das ist übrigens ein in einer EU-Richtlinie festgeschriebener Mindeststandard. Wenn der Vertrag gewandelt ist, hat der Käufer das Auto zurückzugeben und bekommt den Kaufpreis abzüglich einer Vergütung für gefahrene Kilometer zurück. Einen Rechtsanspruch auf Schadenersatz gibt es nur bei Verschulden des Verkäufers und das wird nicht leicht nachweisbar sein, wenn der Händler beweisen kann, dass er einen Auslieferungscheck gemacht hat und dabei nichts auffälliges festzustelllen war.
    Es ist auch ein absoluter Aberglaube, dass ein Erstgespräch beim Anwalt kostenlos ist. Das gilt nur, wenn es vereinbart wurde oder der Anwalt entgegenkommenderweise auf eine Honorierung des Erstgespräches verzichtet. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung mit Beratungsrechtsschutz hast, kann ein Erstgespräch auf dem Weg mit der Rechtsschutz abgerechnet werden, jedenfalls nach den ARB der meisten österreichischen Rechtsschutzversicherer.
    Ich finde es schon eher bedenklich, hier Halbwissen und völlig falsche Informationen unter Hinweis auf eigenes juristisches Wissen zu kommunizieren.

    Mein Freemont: Bitte hier die Ausstattung von Deinem Freemont eingeben. Fiat Freemont Urban 140 PS, Fünfsitzkonfiguration, fathom blau
  • Na, was ist da anders. Ich habe es so geschrieben, dass es verständlich ist. Und was die Erstbesprechung beim Anwalt anbelangt: Ich kenne keinen Anwalt, bei dem nicht die erste halbe Stunde, die auch die Erörterung des Honoras beinhaltet, mit Kosten verbunden wäre.

  • Sorry, aber zwischen "Rückabwicklung ist nach fünf Monaten nicht mehr möglich" und "Rückabwicklung geht sehr wohl noch" (was die richtige Beantwortung der Frage von Captain Dirk ist) sehe ich im Gegensatz zu dir schon irgendwie einen Unterschied.
    Und glaub mir, ich kenne genügend Kollegen, bei denen die Uhr tickt, sobald du dich zum ersten Mal in das Besprechungszimmer gesetzt hast. Jedenfalls ist deine apodiktische Aussage, dass ein Erstgespräch gratis ist, schlicht und einfach falsch.

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  • Nun mal langsam. Ich habe ja geschrieben, dass er Anspruch auf ein neues Auto hat. Und das Erstgespräch betreffend: klar gibt es diese Anwälte, aber dafür mach ich ja auch einen Termin aus, wo das schon im Vorfeld geklärt werden sollte.
    Wirklich kostenlose Auskunft erteilt die Rechtsanwaltskammer.

  • Was zankt ihr euch rum, es läuft doch eh ganz anders: erster Ansprechpartner ist die Rechtschutzversicherung. Da muss man vor dem Gang zum Anwalt eine Deckungzusage einholen. Die Versicherung prüft den Fall mit ihren eigenen Anwälten, ob eine Aussicht auf Erfolg besteht. Bekommt man die Zusage, werden auch alle weiteren Kosten übernommen und du kannst einen Termin mit dem Anwalt deines Vertrauens machen.

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  • Da sich der User Captain Dirk in Südhessen befindet und sich die aktuelle Diskussion zwischen den Usern Heartbreaker und Lana auf Österreich (bzw. österreichisches Recht) bezieht,
    möchte ich nur mal kurz anmerken, dass den Ausführungen von Heartbreaker auch aus "bundesdeutscher Sicht" nichts hinzuzufügen ist (auch hinsichtlich "Erstberatung etc.).
    Die Ausführungen von Lana sind auf bundesdeutsches Recht bezogen nicht stimmig. Dies gilt auch für die Anmerkung "Beratung durch Rechtsanwaltskammer".
    Dies ist schon bezogen auf die Aufgabenstellung einer Rechtsanwaltskammer nicht möglich !


    Beiliegend eine Info der KfZ-Innung München über Rückabwicklung Kaufvertrag. Hier steht alles drin - aber schon beim Querdrüberfliegen erkennt der
    interessierte Laie auch die mannigfaltigen Verpflichtungen des Käufers. Merkblätter


    Lange Rede - kurzer Sinn: Ab zum Anwalt des Vertrauens (sollte nicht unbedingt zu 100% ein Fachanwalt für Familienrecht sein)


    Edit: Toy4ever hat korrekterweise den Part der RSV beschrieben.

  • Ich finde diser Forum doch sehr hilfreich , habe wider mal was zugelernt , Danke !!! :beifall: :beifall:

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  • Ich bitte, die drei letzten Wörter "nach berechtigtem Rücktritt" nicht zu vergessen.
    Und nun muß erst einmal definiert werden, was dies denn eigentlich ist.
    Hierzu gehören diverse Aufforderungen zur Nachbesserung, diverse vergebliche Reparaturversuche etc.


    Was wann wie oft sein muss und wie es hier im Falle von Captain Dirk ist, würde den Rahmen sicherlich sprengen.
    Also umso wichtiger eine (kostenpflichtige) Erstberatung durch den Anwalt.


    Rechtschutzversicherung wurde ja schon genannt - unabhängig davon kann sich so 'ne Stunde Anwalt
    schon lohnen (beim vorliegenden Fall gehts ja um ~ 30 k€).
    Die Kosten für eine Erstberatung werden meist variabel zwischen 10 € und 200 € netto festgelegt.
    Achtung: Bereits eine eMail mit juristischer Auskunft kann die Kosten verursachen !


    Meist gibt bereits die RA-Gehilfin Auskunft über die Kosten einer Erstberatung.
    Übrigens wird hier fast immer eine volle Stunde abgerechnet.....


    Sollte es sich um ein gewerblich genutztes FAhrzeug handeln, sind die Kosten jedoch wesentlich höher...

    Mein Freemont: 3 1/2 Jahre Freemont. Jetzt ein Schwestermodell.
  • Von meiner Seite erst mal ein virtuelles Schulterklopfen an Captain Dirk. Es ist schon traurig zu lesen, wie hier bei uns in D mit Kunden umgegangen wird. Und dass ein Fahrzeug so viele Mängel hat spricht nicht unbedingt für die Qualitätskontrolle von Fiat... ;( Ich hoffe, die Sache geht für Dich doch noch gut aus...


    Was die Anwälte angeht - ich kenne keinen, der kostenlose Erstberatung anbietet. Es sei denn, Du triffst einen bei 'ner Party beim Bier. Ob man sich dann allerdings auf seine Aussage verlassen kann, ist eine andere Sache. Ich hatte mich mal telefonisch beim Anwalt erkundigt. 20 Minuten. Rechnung (50 €) folgte. Die Anwälte, mit denen ich beruflich zu tun habe nehmen 350.- die Stunde, abgerechnet wird im Minutentakt. 5 Minuten Telefonat: 30 €. Vielleicht sind die Anwälte in Ö freundlicher oder haben weniger Mandanten und daher mehr Zeit, aber ich kann kostenlose Beratungen zumindest aus meiner Erfahrung nicht bestätigen.


    Dabei fällt mir dieser Witz ein:


    Ein Hund kam in eine Metzgerei und stahl einen Braten. Glücklicherweise erkannte der Metzger den Hund als den eines Nachbarn, eines Anwalts.
    Der Metzger rief den Anwalt an und sagte: "Wenn Dein Hund einen Braten aus meiner Metzgerei stiehlt, dann bist doch dochwohl für die Kosten verantwortlich, oder?"
    Der Anwalt erwiderte: "Natürlich. Wieviel kostet das Fleisch?"
    "30 Euro."
    Ein paar Tage später erhielt der Metzger einen Scheck über 30 Euro mit der Post. Angeheftet war eine Rechnung mit folgendem Text: "Rechtsauskunft: 350 Euro."

    ** Freemont 2.0 Lounge - 170 PS - Schwarz - Schaltgetriebe **


    ** Bestellt: 20.02.2012 - Ankunft Bremerhaven: 09.06.2012 - Übernahme: 13.07.2012 **

    Mein Freemont: 170 PS Diesel, Lounge-Ausstattung, schwarz
  • ich kenne keinen, der kostenlose Erstberatung anbietet.

    komm nach Salzburg, schau im Internet, frage deine Freunde, frag die Rechtsanwaltskammern......
    Manche stellen den Anwalt als geldfressendes Monster hin. Sicher, ein Anwalt kostet Geld und es stimmt, dass jeder Brief, jedes Telefonat usw. mit, für uns, unverständlichen hohen Kosten verrechnet wird. Dafür hat er aber auch jahrelang studiert, ebenso, wie ein Arzt. Da regt sich aber fast niemand auf.
    Man darf eine Erstberatung nicht gleichsetzen, mit einer Rechtsauskunft. Sogar ein bekannter Salzburger Strafverteidiger bietet dir 15 Minuten, um dein Problem vorzutragen und bittet dich dazu auch alle wichtigen Unterlagen mitzunehmen. In dieser Zeit erfährst du, ob eine Klage Sinn hat, oder nicht und was an Kosten auf dich zukommen kann.
    Andere Anwälte bieten wiederum ein Erstgespräch zu einem niedrigen, vorher vereinbarten Tarif und sollte es zu einem Auftrag kommen, wird meist die erste Stunde nicht verrechnet.


    Nicht alle in einem Topf schmeißen. :)
    PS. ich habe zum Glück 2 Juristen in der Familie. Fehlt nur noch ein Zahnarzt
    :D

  • PS. ich habe zum Glück 2 Juristen in der Familie. Fehlt nur noch ein Zahnarzt :D

    Meine Schwägerin ist Zahnärztin.... uns fehlt ein Jurist ^^

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