Es ist dazu schon einiges geschrieben worden, aber na gut, als Kurzfassung:
Du kannst dir problemlos mehr eintragen lassen.Von TÜV-Seite aus kein Problem! Ein Problem kann es aber bezüglicher Garantieleistungen von Fiat-Seite aus werden.
Anhängelast. Wie wichtig ist die für Euch?
- Hajö
- Geschlossen
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Kein Problem?
Ich hatte bei mir um die Ecke nachgefragt, TÜV Süd. Als Antwort bekam ich, geht nicht, Fiat gibt nicht mehr frei. Deshalb meine Frage, wer es wie geschafft hat.
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Ach? Fiat gibt *NICHT* mehr frei? Die werden doch nicht etwa mal eine Reaktion zeigen
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Die Betonung liegt doch wohl eher auf "MEHR", also Fiat erlaubt nicht MEHR .
Oder stehe ich wieder auf der Leitung, bez. deiner Bemerkung
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Hast Recht :)....
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Servus!
Ich war die vergangenen Tage auf der CMT. Hab mir mal die Wohnwagen dort angeschaut, die dort so rumstehen. Ich habe besonders auf die Anhängelast/ Eigengewicht der Wohnwagen geschaut.Die normalen mit vernünftiger Größe liegen alle bei 1300kg bis 1600kg. Selbst wenn einer dabei gewesen wäre, der 1200Kg gehabt hätte: Vier Personen an Bord und die Koffer mit Fahrrädern im Wohnwagen, schon biste über die 1250Kg locker drüber raus geschossen....
Also da muss Fiat unbedingt was machen....
Habe auch vor mir ne Anhängerkuplung dranbauen zu lassen... nur welche denn jetzt? Nehm ich die kleine die von Fiat zugelassen ist, kann ich die nicht anständig nutzen... Nehm ich die Größere, verfällt die Garantie.... (Oder?)
So ein Riesen Auto sollte auch was ziehen können...
Habe die 170PS Version, Baujahr 6.2012. Modelljahr schon 2013. Muss nochmal schaun was im Schein steht bez. Anhängelast. weiß ich grad net auswendig.
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Also im Schein steht bei mir unter Punkt O.1: 1.100 kg
Ich habe diese abnehmbare Westfalia Kupplung dranbauen lassen:
http://www.bertelshofer.com/an…fiat-freemont-7925-1.html
Auch hier ist von Eintragungs- + TÜV-Freiheit sowie 1.600 kg Zulassung die Rede.
Auch auf der Westfalie Homepage steht das. Durch das E-Prüfzeichen dieser Westfalia-Marken-Anhängerkupplung und die ABE, ist diese Anhängerkupplung nicht eintragungspflichtig.
Laut meiner Werke soll von Westfalia ein entsprechendes Schreiben kommen, was ich dann bekomme und was dann mitzuführen sei.
Gruß
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Nochmal Klartext für alle, die es noch nicht verstanden haben:
Der Hersteller der Anhängerkupplung garantiert für eine bestimmte Last, mit der seine Ware belastet werden kann.
FIAT hingegen erlaubt auch nur eine bestimmte Last, mit der der Freemont an der Hängerkupplung belastet werden darf.Wenn Westfalia für 2500 kg garantiert, FIAT aber nur 1100 kg zu lässt, dann darf die Belastung an der AV eben nur max. 1100 kg betragen.
Alles darüber belastet die, nicht für höherer Last ausgelegten Teile, wie Kupplung, Halbachsen, ua.Ich denke, dass ich das richtig formuliert habe.
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Vorschlag, wir werden hier nie zu einem endgültigen Kompromiss kommen. Ich stimme Lana in dem Punkt zu, wenn Fiat nur 1100/1250 zulässt, dann ist es so. Punkt. Jeder darf natürlich mehr anbauen, solange es der TÜV zulässt. Wenn aber was beim Auto wegen der größeren Last kaputt geht, dann muss man sich nicht wundern, wenn Fiat die Verantwortung ablehnt bzw. die Produkthaftung nicht übernimmt. Schließlich wurden von Fiat die Betriebsbedingungen dargelegt. Jedes Gericht der Welt würde Fiat zustimmen. @Mod.
Kannst Du das Thema schließen, da es zur Genüge diskutiert wurde?Sent from my iPhone 5 using Tapatalk
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Warum schließen? Wirst sehen, es gibt sicher noch Fragen.
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Ne, das ist wie eine tibetanische Gebetsmühle...Es dreht sich und dreht sich immer um das Gleiche...
Ist jetzt wirklich lange und ausführlich durchgekaut worden.
Geschlossen!
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