Mein Nachbar bewunderte die Tage mein Auto. Er hat einen Kunden, Viehhändler, der auch auf den Freemont aufmerksam wurde. Als er dann die Anhängelast laß, fuhr er ihn nicht mal Probe.
Schade eigentlich.
Mein Nachbar bewunderte die Tage mein Auto. Er hat einen Kunden, Viehhändler, der auch auf den Freemont aufmerksam wurde. Als er dann die Anhängelast laß, fuhr er ihn nicht mal Probe.
Schade eigentlich.
hier habe ich auch noch was nettes gefunden max. Anhängelast: 2,5 t
http://www.sk-handels-ag.com/anhaengelasterhoehung/fiat
http://www.sk-handels-ag.com/a…f249f3fba662297b745a4a568
@
Rince
erst Informieren dann Posten !!!
hier habe ich auch noch was nettes gefunden max. Anhängelast: 2,5 t
Ich denke aber das Du dann trotzdem mit Deiner Garantie spielst....
TG sprach aber gestern davon, dass er seine Auflastung auf 1,8 t mit voller Fiat-Garantie bekommt. Also kommt offenbar Bewegung ins Thema Anhängelast; und wenn schon nicht offiziell für alle von Fiat, dann zumindest über den Nachrüstmarkt.
@TG: Bitte halte uns auf dem Laufenden, wenn die Auflastung bei deinem offiziell ist!
TG sprach aber gestern davon, dass er seine Auflastung auf 1,8 t mit voller Fiat-Garantie bekommt.
Hab ich gelesen...und ich hab meinen ja erst seit ca. 2 Wochen...da sind aber immer noch die 1250 kg drin...
Die Anhängevorrichtung kann mit dem Gewicht von zB. 2500 kg belastet werden. Das steht im Gutachten. Das heißt aber noch nicht, daß ich mit dem Freemont diese Last verwenden darf. Eine Ausnahmegenehmigung gibt es über die Dekra (so heißt das in D?) aber nur, wenn Fiat ein Gutachten liefert. Und das tut Fiat nicht.
Das kommt auf die Rahmenkonstruktion drauf an. Wenn Fiat bestätigt, das die vorgesehenen Befestigungspunkte die Last aushalten, dann machst Du beim TÜV eine Einzelabnahme und der Drops ist gelutscht. Wenn ein Anbieter schon 2,5 to anbietet, gehe ich davon aus, dass das mit der Fahrzeughersteller geklärt ist.
Ich frage, welche Garantie kann erlöschen, wenn ich z.B. eine "höhere Anhängevorrichtung mit Tüv-Segen" einbauen lasse. Ich meine vor allem den Fall, wenn mir etwas kaputt geht, ohne dass ich die Anhängevorrichtung benutze. Erlischt die Garantie auch dann, nur weil sie eingebaut ist. Vielen Dank für Euere Meinung. Willi
Ich denke mal, dass die Garantie nicht erlischt so lange deine Anhängerkupplung nur "theoretisch" mehr kann. Sollte allerdings ein Schaden auftreten den man irgendwie auf Hägerbetrieb zurückführen kann wird es zumindest Problematisch zu beweisen, dass du die von Fiat vorgegebene Last nicht überschritten hast.
Aber wie ich schon sagte - ICH DENKE - wissen tu ich es nicht und ich glaube zu 100% wirst du keine Antwort für solche Streitfälle finden.
Es geht doch nicht nur um die Aufhängungspunkte, die halten das leicht aus. Die Kupplung, das Getriebe, die Bremsen, das Differentialgetriebe usw. muß alles der Last standhalten. Und der Freemont ist halt einmal nicht dafür ausgelegt und daher gibt es von der Fiatseite kein OK. Da nützt auch kein TÜV.
Da nützt auch kein TÜV.
das meinte ich...wenn Fiat nichts schriftliches rausgibt....bist am Arsch...wenn dir das Auto verreckt....
Andererseits... was soll da passieren? Mein alter Marea Kombi mit 100 PS Benzinmotor und vergleichsweise mickrigem Drehmoment hatte auch eine Anhängelast gebremst von 1200 kg eingetragen. Bei dem kräftigen Dieselmotor vom Freemont muss Fahrwerk und Antrieb schon entsprechend stärker ausgelegt sein. Dann wird's doch wohl auch für einen 1,8t-Hänger reichen! Ich denke, wenn dann ist die mechanische Aufhängung der limitierende Faktor.
Der packt das mit Sicherheit....aber wenn doch mal was ist...bin ich mir sicher...Fiat windet sich raus....
Aber mal ganz ehrlich - wenn wirklich mal was ist kann ich mir nur folgendes Vorstellen:
1. Mechanische Schäden - sprich Abgerissen oder ausgerissen
Da werden sie immer behaupten du hattest zu viel dran oder hast was anderes falsch gemacht. Ich denke es wird schweer das Gegenteil zu Beweisen.
2. Schäden am Getriebe, Motor ect.
Dürfte wohl genau so ein Streitpunkt geben weil die werden behaupten vom Hänger und die behauptest es war nicht zu viel.
Letztendlich denke ich, sollte es zu einem Schaden kommen der sich irgendwie auf Hängerbetrieb zurückführen lässt wirds wohl immer beim Anwalt landen wenn Fiat nicht direkt freiwillig zahlt.
Warum diskutiere ich eigentlich mit...ich habe keine Hängerkupplung...und ich will auch keine...ich hab nen Bulldog....da kann ich dranhängen was ich will...der zieht das....
Weil du dich sonst Langweilst?
Weil du dich sonst Langweilst?
Ja...aber ich sage nicht warum....
Außerdem finde ich die Anhängerkupplung am Wagen extrem häßlich....
Naja, ich brauche vermutlich doch bald mal eine -würde mir aber die abnehmbare dranmachen lassen. Muß wohl nächstes Jahr ab und zu mal ein Schlauchboot auf einen Hänger packen und ziehen.
Gruß Alpenjodel
Wenn jetzt mit 16000 km die Bremsen samt Scheiben schon am Arsch sind, noch dazu 2 Gelenke ausgewechselt werden, kann man nicht davon ausgehen, daß der Freemont als Zugpferd gedacht war. 1400kg über weitere Strecken JA, mehr kg nur zum kurzen Überstellen und mit dem Risiko, daß mich die Freundlichen erwischen.
Nen Schlauchbot.... kann man da nicht die Luft rauslassen? Klar dann müsst man das wieder Aufblasen aber das geht doch schon
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