Hallo istdasmeinneuer,
das Auto hatte eine Tageszulassung in CZ. KM 10. Anmeldung am 5.7 und Abmeldung am 6.7. Neuwagen? für mich ja. Nun könnte man juristisch sagen nein, war ja schon mal angemeldet aber für mich zählt es als Neuwagen, da ich dieses Fzg mit fast null Kilometer bekommen habe. Also mir ist dieser Ersteintrag eines Prager Autohauses so was von egal. Er riecht und duftet neu, also neu.