Liebe Monti-Freunde!
Vielen Dank für Euer Mitgefühl für die einen und den anderen für ihren Zweifel an meiner Moral und Ethek im Zusammenhang mit dem unfallbeteilgten Radfahrer.
Nun, der Radfahrer kam von rechts. Er hatte eine eigene Ampel (nur rot und grün und kein gelb). Ich an meiner Ampel fuhr noch bei gelb in die Kreuzung ein und bog rechts ab und befand mich schon auf der Straße. Ich kann nicht sagen, ob der Radfahrer rot oder grün hatte und ob er mit Licht fuhr. Ich hielt unverzüglich und kümmerte mich sofort um ihn. Er beteuerte wiederholt, ihm fehle nichts und er wäre schon einmal an dieser Stelle mit einem Fahrzeug kollidiert. Er wäre in Eile gewesen und er hätte grün gehabt. Aber wann? Auf dem Radweg 10 Meter vorher oder direkt beim überqweren des Radweges? Zeugen waren nicht vorhanden. Er machte mir auch keine Vorwürfe und bedauerte nur seinen "Achter" im Vorderrad. Auf die Frage, wie es jetzt weiter gehen sollte, meinte er - weil nichts weiter passiert wäre, trennen wir uns halt so. Von der Schadenshöhe bei mir hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung und war mit auch egal. Mir war wichtig, dass der Radfahrer keinen körperlichen Schaden hatte.
Von einer Hinzuziehung der Polizei war von uns beiden keine Rede. Mir kam das entgegen, denn dann wäre es eine größere Aktion geworden, wie Strafe und evtl Verurteilung wegen Körperverletzung o.ä. Wäre ihm was passiert gewesen, hätte ich die Polizei gerufen. Ich kann nur mutmaßen, dass er bei sich auch an Mitverschulden dachte. Ich sah nur, als es krachte, im Rahmen eines Augenblickes zur Ampel, dass für ihn "rot " war.
Unter Würdigung der Tatsache, dass ich Vollkasko versichert bin und dass ihm nicht passiert war, fuhr ich weiter nach vorheriger gegenseitiger Verabschiedung per Handschlag.
Also liebe Ankläger, den Schuh lasse ich mir nicht anziehen, ich hätte mich nicht um den "Geschädigten" gekümmert und den Gedanken "Unfallflucht" oder mein materieller Schaden hätte Vorrang mit einem körperlichen Schaden.
Klar es ist nur Blechschaden und mein Händler versicherte mir, man kann es beheben, dass man nichts mehr merkt. Ich denke, bei einem Wiederverkauf muß ich es angeben. Ist das ein Unfallschaden im herkömmichen Sinn? Noch was. Der re. Kotflügel war eingedrückt ohne Lackschaden. Als ich aber die re. Türe öffnete sspäter im dunkeln, drückte die Türe noch den Kotflügel ein, so dass mit "Heraussaugen" nicht mehr war. Es war dann ein Knick durch die Türe im Kotflügel neben anderen Dellen. Jetzt muß ich warten