ZitatDatenschutz ist durchaus ein Thema, dass man ernst nehmen sollte.
Richtig.
ZitatAllerdings ist doch der Sinn und Zweck einer Dashcam nicht die Veröffentlichung im Netz, die sollte in der Tat nur gestattet sein, wenn die dargestellten Verkehrsteilnehmer unkenntlich gemacht wurden.
Zwei Probleme:
1. Gibt es einen für jeden einfach zugänglichen Weg, schutzwürdige Daten aus dem Video zu entfernen?
2. Wer kontrolliert das?
ZitatDer Einsatzzweck der Dashcams ist doch in der Regel die Dokumentation von Verkehrsvergehen - und da sollte doch so ziemlich jedes Mittel recht sein, hier Aufklärung zu schaffen.
Man sollte bei dem, was man sich wünscht, vorsichtig sein. Wenn man jedes Mittel zur Aufklärung eines bestimmten Sachverhaltes als legitim betrachtet - wo beginnt man und vor allem, wo hört man auf?
ZitatSomit finde ich die Begründung "die informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden" für sehr fragwürdig.
Nein, das ist ein Grundrecht. Möchtest Du ungewollt/unbemerkt von jemandem gefilmt werden, nur um Dich dann, möglicherweise sogar in einer kompromittierenden Situation, im Netz wiederzufinden?
ZitatDann müsste ja direkt Googles "Glass" verboten werden, weil man damit ja auch wild filmend rumlaufen kann, zumal diese Aufnahmen sicher nicht der Aufklärung von Gesetzesverstößen diesen. Halte ich persönlich datenschutzrechtlich VIEL bedenklicher als Dashcams.
Die Dashcam ist eigentlich nur ein Spezialfall. Besser macht es das nicht. Ich möchte weder von dem einen, noch von dem anderen gefilmt werden.
Wenn doch der olle Erich Mielke noch miterleben könnte, was heute so überwacht und an Daten gesammelt wird, er hätte sicher Freudentränen in den Augen...
Datschäquatsch of nem zwee'er Notiz