Ich schätze er hat sie verloren. Du musst wissen, er ist Österreicher. Ihr Schweizer hätte es erst garnicht gemerkt, sondern würdet Euch jetzt noch wundern wo sie hin ist.
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Ich schätze er hat sie verloren. Du musst wissen, er ist Österreicher. Ihr Schweizer hätte es erst garnicht gemerkt, sondern würdet Euch jetzt noch wundern wo sie hin ist.
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Ich hab sie noch nicht einmal montiert ...
Datenschutz und Dashcam
Dashcams: Im Straßenverkehr unzulässig
Mini-Videokameras im Auto, sogenannte Dashcams, halten das Verkehrsgeschehen fest. Dadurch sollen sie Beweise liefern bei einem Unfall oder einem Verkehrsvergehen. Doch vor allem verstoßen sie gegen das Datenschutzgesetz.
Die obersten deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben jetzt offiziell den Einsatz sogenannter "Dashcams" verboten, soweit diese nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verwendet werden. "Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren", so der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Würtembergs.
Die Unzulässigkeit basiert auf dem Bundesdatenschutzrecht (BDSG), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels Videokamera zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Schutzwürdige Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen nach dem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch in den meisten Fällen, so dass von einer Unzulässigkeit von Dashcams nach dem BDSG auszugehen ist.
Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, so der Inhalt des offiziellen Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal sind im Auto installierte Dashcams bereits ausdrücklich verboten: Es drohen Bußgelder (in Österreich bis zu 10.000 Euro) und die Beschlagnahme der Kamera.
Verwertbarkeit im Prozess fragwürdig
Rechtlich fragwürdig ist, ob die Aufnahmen einer im Fahrzeug montierten Kamera überhaupt in einem Prozess verwendet werden könnten. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen einer Verwertung im Zivilprozess nicht grundsätzlich entgegen. Deshalb kann ein Video in Augenschein genommen und verwertet werden, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass hier Manipulationen ausgeschlossen sind; auch im Strafprozess kann versucht werden, das Video als Beweismittel einzubringen. Ob das Gericht die Aufzeichnung für verwertbar erklärt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Allerdings können die Aufnahmen dann auch gegen den Filmenden verwendet werden.
Quelle: ADAC
Gut so.
Ich würde gerne mal wissen warum "gut so".
Diese Kamera hat mir bereits viel Ärger erspart...anderen Unfallopfern bei Fahrerflucht geholfen bei der Beweislage und gerichtliche Auseinandersetzung abgewandt. Nahcdem ich mal unberechtigter Weise (weil ich es nicht beweisen konnte) Teilschukld bekommen habe kommt diese Kamera nicht mehr raus in Deutschland - auch wenn ich dafür vor Gericht gehen muss! Habe eher das Gefühl das Vater Staat angst vor Aufnahmen hat wie die sich teilweise auf den Straßen benehmen.
Zusätzlich werden die Aufnahmen nicht öffentlich gezeigt ist das gleiche wie mit ner Videokamera rumzulaufen als Tourist. Das ist meine Meinung.
PS: Einmal hat sogar die Polizei sich über dieses Video bei der Fahrerflucht gefreut und die Aufnahme sogar dankend bei mir zu Hause entgegengenommen. Ende vom Lied...flüchtige konnte ermittelt werden und wurde entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Ich verstehe nicht was daran schlecht sein soll!
Ich verstehe nicht was daran schlecht sein soll!
Weil die Gesetzeslage leider so ist. Du kannst für dich Aufnahmen machen (Urlaubsfahrt etc.) Nimmst du aber die Aufnahmen in der EU für Strafdatenaufklärung her, kann dir der gegnerische Anwalt einen Strick daraus drehen, und dich selbst wegen Vergehen gegen das Datenschutzgesetz verklagen. Dann bist du mit mindestens 2.500,- im Höchstfall mit 25.000,- dabei. Ob sich das dann auszahlt, ist einen andere Frage.
Richter erkennen diese Aufnahmen nur bei gravierenden Vergehen an. Die Polizei hingegen freut sich über die Bekanntgabe eines Kennzeichen bei Fahrerflucht, wird aber nur ein Standbild, das auch aus einem Fotoapparat kommen kann, verwenden und dir keine Probleme machen.
Wichtig ist das Urheberrecht gewahren. Keine Bilder mit Kennzeichen ins Internet, Personen dürfen nicht erkannt werden usw. Dann wird niemand was unternehmen.
ZitatWichtig ist das Urheberrecht gewahren. Keine Bilder mit Kennzeichen ins Internet, Personen dürfen nicht erkannt werden usw.
Diesbezüglich ebenfalls problematisch:
http://www.freemont.de/index.p…GalleryPhoto&photoID=1865
Datschäquatsch of nem zwee'er Notiz
Das hatte ich zu Forumsbeginn schon mal erwähnt. Da hat einer mein Kennzeichen, das niemand kennt ( ) veröffentlicht. Mir war es egal, weil mein Kennzeichen gleichzeitig Werbung ist, ein anderer kann aber böse werden.
Vor allem, wenn seine Frau sieht, dass das Auto vorm Haus der Freundin steht.
Mein Kennzeichen kann jeder sehen nur bitte dran lassen. Urheberrecht (ich Habs erfunden mein Kennzeichen)kein Schweizer
Und meine Frau naja 50% Chance
Das ist ein ganz anderer Snack, Du darfst Bilder, an denen *Du* die Rechte besitzt und die die Rechte anderer *nicht* verletzen, natürlich veröffentlichen. Da können die AGBs der Plattformen, auf denen Du veröffentlichst, kritischer sein.
Datschäquatsch of nem zwee'er Notiz
Das ging mir auch schon durch den Kopf. Der Besitzer des Frees könnte das gar nicht lustig finden. Das Bild gehört eigentlich gelöscht.
In Österreich würde ich die SD rausnehmen nach den Bußgeldern dort...andere Länder andere Sitten !
Aber hier in D bleibt Sie drin da würde ich ggf. lieber das Bußgeld in Kauf nehmen...gerade wenn es um Personenschäden und insbesondere Fahrerflucht geht. Das ist das letzte...und nach son nem Fehler so zu kommen - da hoffe ich mal auf die Vernunft des Richters der Richterin auch wenn es Wunschdenken ist.
Rechte anderer *nicht* verletzen,
Du sagst/schreibst es ja. Durch das Kennzeichen bin ich identifizierbar.
Ich kann auch dein Haus fotografieren, aber ohne dein Namensschild.
n Österreich würde ich die SD rausnehmen nach den Bußgeldern dort...andere Länder andere Sitten !
Deutschland hat leider nachgezogen: https://www.datenschutz-mv.de/…z/themen/ddk/Dashcams.pdf
und : http://de.autoblog.com/2014/04…auto-sind-nicht-zulassig/
Leider. Aber ordentlich angewandt, wird niemand was sagen, auch nicht hier in Ö.
Hmmmm...ich bin vielleicht zu spät geboren und da nicht mehr sospießig wie unsere alten Datenschützer !
Was meinst Du genau mit "ordentlich"?
Das man einfach sagt für den privatem Gebrauch und der Überprüfung der eigenen Fahrweise??
Was meinst Du genau mit "ordentlich"?
Das man einfach sagt für den privatem Gebrauch und der Überprüfung der eigenen Fahrweise??
Ja, so in etwa. Keiner wird was dagegen haben, wenn du deine Urlaubsfahrt aufnimmst. Sobald du diese aber ins Netz stellst, müsstest du die Kennzeichen abdecken und die Gesichter der Passanten unkenntlich machen.
Auch wenn es im FB auf deiner Seite ist, denke daran, dass das Video geteilt werden kann.
Mit "ordentlich" meine ich auch, dass du nicht damit durch die Rotlichtvierteln fährst und die Personen dort filmst. Aber das tust du ja sowie sowieso nicht.
Wie sieht es mit den vielen Bildern hier im Forum aus, wurde da jedes mal eine schriftliche Einwilligung geholt um diese zu Veröffentlichen? Und bei den vielen Bildern vom Treffen wurde doch bestimmt von jeder Person
schriftlich dessen Einwilligung geholt um sie hier zu veröffentlichen. (Man beachte das Recht am eigenen Bild) Die Bilder welchen den neuen Freemont zeigen, wer auch immer die hier im Forum eingestellt hat, darf er das,
nein den er hat ja nicht die rechte am Bild, er hat es einfach von einer anderen Webseite geklaut und hier eingestellt. Ist alles gar nicht so einfach mit den Urheberrecht, den Bildern und dem Filmen. Meine Dascam bleibt im Auto und ich werde weiterhin das Fotografieren, was mir gefällt.
Tu ne quaesieris (scire nefas). Carpe diem, quam minimum credula postero
Euch allen noch schöne Feiertage
Vielleicht an allen Seiten des Autos ein Schild anbringen mit "Diese Anlage wird Videoüberwacht"
Private Web/Livecams dürfen ja auch nur den privaten Bereich ablichten und nicht die angenzenden Nachbarn oder öffentliche Bereiche.
Ich glaube auch das Bilder vom Freemont-Treffen abgesegnet sind und hier im Forum auch OK sind, nicht aber einfach auf xyz.de oder so.
Und das ist auch gut so.
Datenschutz ist durchaus ein Thema, dass man ernst nehmen sollte. Wenn man bedenkt, was alles im Netz eingestellt wird an Videos oder Fotos, bei denen sicher nicht das Einverständnis der abgelichteten Personen eingeholt wurde, ist das schon eine bedenkliche Entwicklung. Allerdings ist doch der Sinn und Zweck einer Dashcam nicht die Veröffentlichung im Netz, die sollte in der Tat nur gestattet sein, wenn die dargestellten Verkehrsteilnehmer unkenntlich gemacht wurden. Der Einsatzzweck der Dashcams ist doch in der Regel die Dokumentation von Verkehrsvergehen - und da sollte doch so ziemlich jedes Mittel recht sein, hier Aufklärung zu schaffen. Somit finde ich die Begründung "die informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden" für sehr fragwürdig. Dann müsste ja direkt Googles "Glass" verboten werden, weil man damit ja auch wild filmend rumlaufen kann, zumal diese Aufnahmen sicher nicht der Aufklärung von Gesetzesverstößen diesen. Halte ich persönlich datenschutzrechtlich VIEL bedenklicher als Dashcams.
Der Einsatzzweck der Dashcams ist doch in der Regel die Dokumentation von Verkehrsvergehen - und da sollte doch so ziemlich jedes Mittel recht sein, hier Aufklärung zu schaffen.
Der Pädophile läuft dann ungestraft mit der Kamera im Schwimmbad oder am Strand zwischen den Kindern herum, um "eventuelle" Vergehen zu dokumentieren bzw. aufzuklären. Hast du dir das schon mal überlegt?
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